Aufbringung von Gülle - Es wird zentimeterdick Scheiße aufgebracht, dass man keinen Grashalm mehr sieht.

Ludger Hovest

Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 2. März 2017

Sehr geehrte Frau Westkamp,
werte Kolleginnen und Kollegen,

dass Aufbringen von Gülle im Auebereich, wo Menschen sich erholen und an der Natur erfreuen, ist nicht nur ein Ärgernis, sondern ein Frevel an Mensch und Natur.
Das muss nicht sein und wir, der Rat der Stadt Wesel, haben es in der Hand, das Aufbringen von Gülle zu verbieten.

Die Vorlage der Verwaltung zur Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 2. März 2017 verwässert unser Anliegen leider völlig.

Irgendwelche zukünftigen Gülleverordnungen oder vermeintliche finanzielle Einbußen oder Stellungnahmen der Bezirksregierung sind nicht entscheidungsrelevant.
Die Menschen erfreuen sich an unserem stadtnahem Juwel Auesee wenn sie dort spazieren gehen. Sie erfreuen sich der Natur- und Tierwelt und möchten nicht, wochenlang die Gülle Pestilenz zentimeterdick im Bereich des Auesees ertragen müssen.

Was ist das für eine Politik? Im Sommer weiden auf den Deichen Schafs- und Ziegenherden zur Pflege Deiches und erfreuen den Erholung suchenden Menschen und sind eine Augenweide für Kinder.

Was machen wir auf der Fläche?
Es wird zentimeterdick Scheiße aufgebracht, dass man keinen Grashalm mehr sieht.
Die Grav Insel und Herr Seibt haben in Zusammenarbeit mit dem NABU dieses Verfahren auf der Rheinseite des Deiches geändert. Dort wird keine Gülle mehr aufgebracht, die Natur erholt sich und die Artenvielfalt wird in diesem Jahr explodieren.
Genau das muss der Rat/Verwaltung nach unserer Meinung auf seinen Grundstücken auch machen.

Andere Eigentümer in der Aue müssen gezielt angesprochen werden. Das Aufbringen von Gülle muss zukünftig verboten werden.

Aus diesem Grund schlagen wir folgenden Beschlussvorschlag für die Sitzung des Wifö am 2. März 2017 vor:

Auf städtischen Grünflächen wird keine Gülle aufgebracht.
Auf städtischen Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, wird einmal im Jahr Gülle aufgebracht und unmittelbar danach untergepflügt. Der Aufbringer der Gülle hat das 2 Tage vorher anzukündigen, damit die Stadt die Ordnungsmäßigkeit überprüfen kann.
Alle relevanten Pachtverträge werden gekündigt und umgestellt.
Die Stadt Wesel wird in Gespräche mit Dritteigentümern im Bereich der Aue treten, damit diese genauso verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Hovest
Fraktionsvorsitzender

Autor:

Dieter Kloß aus Wesel

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