Offener Brief zum Thema „Aktbilder“: Arbeitskreis Gleichstellung macht dem Landrat Druck

Das Aktbild von Marianne Pütz (Moerser Palette) verursachte in der Kreisverwaltung einige Verwirrung. | Foto: LK-Archiv
  • Das Aktbild von Marianne Pütz (Moerser Palette) verursachte in der Kreisverwaltung einige Verwirrung.
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Für Viele war die Sache bereits erledigt. Doch einige Frauen aus Verwaltungskreisen wollen kurze aber deshalb nicht weniger peinliche Debatte um die Aktbilder der Moerser Platte nicht auf sich beruhen lassen.

In einem Offenen Brief zum Thema „Aktbilder im Kreishaus“ formuliert der Arbeitskreis Gleichstellung ...
 
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

beim Arbeitskreistreffen der Gleichstellungsbeauftragten am 25.4.2018 wurde u.a. über das Thema „Abgehängte Aktbilder im Kreishaus“, das intensiv in Medien und Öffentlichkeit diskutiert wurde, gesprochen.
Mit diesem Brief, den wir den regionalen Zeitungsredaktionen zur Kenntnis geben und auch auf unserer Homepage veröffentlichen, erlauben wir uns, Ihnen unsere Sicht der Dinge darzulegen:
Einhellige Meinung im Arbeitskreis war, dass Darstellungen von nackten Frauen, Männern und Kindern in einer Behörde fehl am Platze sind. Hinweisen möchten wir darauf, dass wir die -zunächst abgehängten- Bilder der Künstlerin nicht als anstößig oder sexistisch empfinden.
Dennoch sollte – um eine klare Richtlinie zu haben – auf die Präsentation von Aktbildern in Behörden verzichtet werden. Aus dem einfachen Grund, weil es schwierig werden könnte, Aktbilder abzugrenzen von sexistischen Darstellungen. Wir gehen davon aus, dass es deshalb bei der Kreisverwaltung die mündliche Absprache mit der Verwaltungsführung gibt, auf Aktbilder, sexistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Darstellungen zu verzichten. Eine solche Vereinbarung hat nichts damit zu tun, die Kunstfreiheit einzuschränken oder zu missachten. Die Freiheit der Kunst liegt unserer Meinung nach in der Freiheit des Künstlers, der Künstlerin, frei und unabhängig Kunstwerke zu schaffen. Die Freiheit der Kunst liegt nicht darin, diese Kunst überall zeigen zu dürfen und zu können.

Selbst in Museen und Galerien wird bei Ausstellungen aus einer Vielzahl von Werken ausgewählt. Gleichwohl ist ein Unterschied zu sehen, zwischen Museen, Galerien oder anderen Ausstellungsorten. Niemand ist gezwungen, diese zu besuchen. Das ist bei einer Behörde ganz anders. Menschen, die das Kreishaus aufsuchen, haben in der Regel ein Anliegen. Sie dürfen in dieser Behörde in jeder Hinsicht Neutralität und Zurückhaltung erwarten. Für uns stellt sich die Frage, was Sie sich, Herr Dr. Müller, für das Kreishaus zukünftig vorstellen. Vor einigen Jahren wurde entschieden, keine Aktbilder, keine gewaltverherrlichenden, sexistischen oder rassistischen Darstellungen zu zeigen. Als Behördenleiter haben Sie Hausrecht und können diese Vereinbarung weiterhin anwenden (lassen). Mit Zensur, Einschränkung der Kunstfreiheit oder Prüderie hat das nichts zu tun. Vor allem dann nicht, wenn Ausstellende im Vorgespräch - wie im aktuellen Fall auch geschehen - darauf hingewiesen werden. Alles andere wird nach unserer Erfahrung zu endlosen Diskussionen führen.
Bedauerlich ist, dass die Gleichstellungsbeauftragte in der Öffentlichkeit als provinziell, prüde und kunstfeindlich dargestellt wurde. Wir sind der Meinung, sie hat ihren Auftrag wahrgenommen und einfach ihre Arbeit gemacht. Es wäre aus unserer Sicht hilfreich gewesen, Sie hätten sie darin bestärkt und unterstützt, anstatt sie – wie geschehen – öffentlich „hinzuhängen“.

Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel

In Vertretung des Arbeitskreises
Stefanie Werner

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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