Diskussion um die Dichtheitsprüfung geht weiter

Foto: Verband Wohneigentum
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Die Diskussion um die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen geht in eine neue Runde: CDU und FDP haben bereits im Dezember einen neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Nun haben SPD und GRÜNE ihren Vorschlag beim Landtag NRW eingereicht. Eine erste Beratung im Landtag ist für Ende Januar 2012 vorgesehen.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel hatte Ende 2011 eine Überarbeitung des Landeswassergesetzes versprochen. Diese liegt nun auf dem Tisch des Landtages NRW und sieht eine Ergänzung des Paragrafen 53 um den Absatz 1e vor. Hiernach werden die Gemeinden durch Rechtsverordnung der obersten Wasserbehörde ermächtigt, über die Prüfung privater Haus- oder Grundstücksanschlussleitungen zu öffentlichen Kanälen zu entscheiden.
Zudem wird § 61 Abs. 2 unter anderem hinsichtlich Art, Häufigkeit und Sachkundenachweis der Prüfung neu gefasst. § 61 a soll gänzlich aufgehoben werden.

Mit dem Änderungsentwurf soll den Argumenten der Verbraucherschutzverbände und der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen Rechnung getragen werden. Nach Meinung des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. geschieht dies hiermit
jedoch nicht. Wie die Verpflichtung privater Hauseigentümer zur Prüfung ihrer Abwasserkanäle genau gestaltet wird, bleibt im Gesetzesentwurf nach offen. Die Handhabung auf Basis der Rechtsverordnung wird lediglich auf die Gemeinden verlagert.

Anders sieht das beim Entwurf von CDU und FDP aus. Die Fraktionen hatten ihren Vorschlag bereits im Dezember 2011 eingebracht. Dieser geht von der grundsätzlichen Dichtheit der in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Rohrleitungen aus und statuiert Prüfungspflichten nur für Neuerrichtung, Änderungen oder konkret begründetem Gefahrenverdachts.

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Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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