Gewerkschaft kritisiert ausufernde Zahl der Mini-Jobber im Gastro-Sektor des Kreises Wesel

Der Lohn für einen Monat harte Keulerei? | Foto: NGG

„Wildwuchs“ bei Mini-Jobs beklagt: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat den Boom von 450-Euro-Jobs in der Gastronomie-Branche im Kreis Wesel kritisiert. In Hotels, Gaststätten und Restaurants habe sich eine regelrechte „Minijob-Unkultur“ breit gemacht.

„Immer mehr Vollzeit-Jobs werden in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aufgespalten. Mittlerweile gibt es in der Gastro-Branche im Kreis Wesel mehr Mini-Jobber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“, sagt Hans-Jürgen Hufer und verweist auf Zahlen der Arbeitsagentur. Nach Angaben des Geschäftsführers der NGG Nordrhein arbeiten in der Gastro-Branche im Kreis Wesel rund 2.750 Beschäftigte in regulären sozialversichungspflichtigen Jobs.

"Deutliche Schieflage!"

Die Zahl der angestellten Mini-Jobber liege dagegen bei rund 4.480. „Da passt was nicht. Das ist eine deutliche Schieflage“, so Hans-Jürgen Hufer. Und die habe gravierende Folgen für die Beschäftigten: Wer heute in Mini-Jobs gedrängt werde, für den sei morgen Altersarmut vorprogrammiert.

Auch wenn die Gastro-Branche zur Abdeckung von Spitzenzeiten auf zusätzliche, flexible Arbeitskräfte angewiesen sei, dürften die 450-Euro-Jobs nicht zum „Normalarbeitsverhältnis“ in der Branche werden. „Die Gastronomie setzt bewusst auf ‚Patchwork-Belegschaften’ mit Mini-Verträgen. Und das nur, um Sozialabgaben zu sparen und auch, um Mitarbeiter leichter austauschen zu können“, kritisiert Hans-Jürgen Hufer.

Keine Feiertagszuschläge!

Zudem zahlten Arbeitgeber ihren angestellten Mini-Jobbern häufig kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Auch tarifliche Feiertagszuschläge würden Mini-Jobbern häufig vorenthalten. Selbst um den tariflichen Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall drückten sich die Arbeitgeber.

„Egal, ob die Chefs das aus Unkenntnis oder mit Vorsatz tun, fest steht: Mini-Jobber müssen mit den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Sie dürfen nicht als ‚Beschäftige zweiter Klasse’ behandelt werden. Das fängt beim Tariflohn an und endet beim Urlaub“, so Hans-Jürgen Hufer.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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