Hilfe bei rechtswidrigen Sanktionen

In der aktuellen Sanktionsstatistik wird ein Rückgang bei Sanktionen vermeldet. Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit werden bessere Beratungsqualität, überzeugendere Eingliederungsvereinbarungen und engagiertere Betreuung als Ursachen benannt.

Nicht genannt werden die erfolgreichen Widersprüche, Klage- und Beschwerdeverfahren gegen rechtswidrige Bescheide, Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen.

Ein bedauerlicher Einzelfall kann passieren.
Eine Vielzahl von "Einzelfällen" ist System.
Dies gilt es nachzuweisen.

Hier ist mehr Öffentlichkeitsarbeit Betroffener erforderlich.
Eine Dokumentation einer rechtswidrigen Sanktion des Jobcenter Wesel ist unter dem folgenden Link veröffentlicht:
www.beispielklagen.de

Jede Sanktion ist eine Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums und somit nach Ansicht vieler Sozialrechtler bereits aus dem Grund verfassungswidrig. Es ist dringend zu raten, dass jede Sanktion einer unabhängigen rechtlichen Überprüfung zuzuführen.

Hilfe findet sich bei Anwälten für Sozialrecht und unabhängigen Beratungsstellen.
Adressverzeichnis

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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