Kranke Gruselclowns - Dürfen wir die Schockaktionen im öffentlichen Raum dulden?

Über diese Art von Fotos regen Viele auf. Der Tenor: Sie drückten das Thema in die Hollywood-Ecke, und das sei definitiv eher ein Irrweg!
Foto: LK-Archiv/Magalski
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Bestimmt haben Sie das mitbekommen: Zweimal erschreckten "Gruselclowns" ahnungslose Passanten im gemütlichen Wesel. Einmal am Bahnhof, wenige Tage später am Hansaring. Beim ersten Mal mit Messer und Faustfeuerwaffe, dann mit einer Kettensäge.

Vielleicht gehören Sie (ähnlich wie Ihre Kinder) auch zu den Menschen, die seit Jahren über die Internetfilmchen lachen, die eben solche Szenen zeigen: Menschen sind in dunklen Ecken unterwegs - oft Tiefgaragen oder Unterführungen - und werden plötzlich von einem Maskierten erschreckt. Oft blutbespritzt oder neben einer "Leiche" auf weitere Opfer harrend.

Unerträglich!

Sie finden das lustig? Ich nicht! Diese Art von Schockhumor übersteigt das Maß des Erträglichen um einige Stufen. Ohne über besondere Kenntnisse des deutschen Rechtswesens zu verfügen: Ich würde sagen, es grenzt an Körperverletzung und verletzt die Grenzen der Sittengesetze, wenn man seine Mitmenschen auf diese Art und Weise erschreckt.

Herzinfarkte und nicht einschätzbare Reaktionen (bis hin zu unkontrolliertem Fluchtverhalten im öffentlichen Raum) sind möglich. Wer das nicht hören will, ist dumm! In den Sozialen Netzwerken streiten sich die User ausgelassen, ob man den maskierten Schwachmaten durch Berichterstattung überhaupt eine "Bühne" bereiten darf.

Ich meine: falscher Diskussions-Schwerpunkt! Ich meine: Jeder muss hören und lesen, dass Erschrecken im Gruselclown-Kostüm das Allerletzte ist, was man seinen Mitmenschen zumuten darf. Und TV-Werbung wie die von Smart, die dieses Thema aufgreift, ist zutiefst pietätlos und sollte schnell gecanzelt werden.

Falls SIE eine Meinung zum Thema haben, schreiben Sie sie bitte (via Kommentar unten) auf und schicken Ihren Leserbrief an: redaktion@derweseler.de

Autor:

Dirk Bohlen aus Hamminkeln

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