Landtagsabgeordneter Norbert Meesters: Grundwasserschutz muss bei Erdgas-Erkundungsbohrungen 100-prozentig sichergestellt werden!

„Ein Aufschluss heimischer fossiler Lagerstätten zur Gewinnung von Erdgas kann nach Auffassung der SPD nur durchgeführt werden, wenn eine breite und offene Diskussion zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes stattgefunden hat“, stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Meesters anlässlich der derzeitigen Diskussion über die Erkundung unkonventioneller Erdgasvorkommen in NRW fest. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass der Schutz des Grundwassers 100-prozentig gewährleistet ist. Probebohrungen in Wasserschutzgebieten seien grundsätzlich auszuschließen. „Für uns steht fest: Gefahren für Erdreich und Trinkwasser müssen zwingend ausgeschlossen sein. Schließlich geht es dabei um unser Lebensmittel Nr. 1: Wasser!“

Norbert Meesters äußerte sich auch zum derzeitigen Sachstand: „Die bisher benannten Explorationsfelder bedeuten noch nicht das Recht auf konkrete Erkundungsmaßnahmen. Sie legen lediglich das Recht eines Unternehmens fest, einen solchen Antrag für ein bestimmtes Gebiet stellen zu dürfen. Für den Bereich Wesel liegt der Bezirksregierung Arnsberg noch kein Antrag auf Erprobungsbohrungen vor. Zur Zeit läuft noch das Vergabeverfahren, welche Firma einen Explorationsantrag überhaupt stellen kann.“

Meesters berichtete weiter, dass das Thema auch im Landtag in den Ausschüssen für Umwelt- und Klimaschutz und Wirtschaft diskutiert wird. „Seit Jahren werden in NRW Anstrengungen unternommen, die Potentiale sogenannter ‚unkonventioneller‘ Erdgasvorkommen zu untersuchen. In der aktuellen Diskussion besteht parteiübergreifend Einvernehmen, dass vor der Genehmigung von Erkundungsbohrungen größtmögliche Sicherheit für Bürger und Umwelt erreicht werden muss“, so der stellvertretende Umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Wirtschafts- und Umweltausschuss des Landes haben sich daher in ihren letzten Sitzungen dafür ausgesprochen, vor den weiteren Beratungen eine gemeinsame Expertenanhörung anzusetzen. Diese werde in Kürze
durchgeführt.

Gleichzeitig strebe die Bezirksregierung Arnsberg als zuständiges Bergamt eine Änderung des Bergrechtes an. Sie sehe hier Handlungsbedarf in Bezug auf die Verstärkung des Umweltschutzgedankens und der Ausweitung der Teilhabe der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen.

Autor:

Norbert Meesters aus Wesel

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