NGG empfiehlt zum Ferienstart: Beschäftigte im Kreis Wesel sollen Urlaubsgeld-Check machen

Die Fahrt in den Urlaub ist für viele Geringverdiener nicht drin – besonders, wenn der Chef kein Urlaubsgeld zahlt. Die NGG Nordrhein rät Beschäftigten, ihren Anspruch auf die Extra-Zahlung genau zu prüfen. Besonders Minijobber und Teilzeit-Kräfte gingen oft leer aus, so die Gewerkschaft. | Foto: NGG / Tobias Seifert
  • Die Fahrt in den Urlaub ist für viele Geringverdiener nicht drin – besonders, wenn der Chef kein Urlaubsgeld zahlt. Die NGG Nordrhein rät Beschäftigten, ihren Anspruch auf die Extra-Zahlung genau zu prüfen. Besonders Minijobber und Teilzeit-Kräfte gingen oft leer aus, so die Gewerkschaft.
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Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Kreis Wesel, sich von ihrem Chef nicht um die Extra-Zahlung bringen zu lassen.

Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, erklärt Geschäftsführer Hans-Jürgen Hufer: „Aber die meisten Tarifverträge schreiben die Sonderzahlung vor – etwa in der Ernährungsindustrie, im Bäckerhandwerk und nach einjähriger Betriebszugehörigkeit auch im Gastgewerbe.“

Die NGG Nordrhein kritisiert, dass trotzdem Tausende Beschäftigte in der Region beim Urlaubsgeld leer ausgehen. „Und zwar vor allem diejenigen, die jeden zusätzlichen Euro besonders gut gebrauchen können – Azubis, Minijobber und Teilzeit-Kräfte“, so Hufer. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen.

Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen
Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Hufer rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an seine Gewerkschaft wenden.“

Nach einer Online-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten bundesweit 42,6 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Klar im Vorteil sind demnach Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 60,4 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 36,9 Prozent.

Infos zu allen Tarifverträgen in Nordrhein-Westfalen finden Beschäftigte für ihre Branche unter: http://www.tarifregister.nrw.de/

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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