Stichtag 28. Februar: Kellner/innen und Köche können Weihnachtsgeld einfordern!

Foto: NGG

In Hotels, Gaststätten und Kantinen im Kreis Wesel läuft der „Weihnachtsgeld-Countdown“. Beschäftigte, die bislang leer ausgegangen sind, müssen sich sputen: Nur noch bis zum 28. Februar haben sie Zeit, das Weihnachtsgeld einzufordern. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin.

„Danach ist das Geld endgültig futsch“, sagt Hans-Jürgen Hufer. Der Geschäftsführer der NGG Nordrhein schätzt, dass etwa die Hälfte der rund 5.640 Beschäftigten im Gastronomie-Gewerbe im Kreis Wesel kein Weihnachtsgeld bekommen hat.

Dabei steht jedem, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Zimmermädchen bis zum Nachtportier“, so Hufer. Für einen jungen Koch seien dies immerhin mehr als 850 Euro.

Viele Chefs – gerade in kleineren Betrieben – versuchten allerdings, sich vor dem Weihnachtsgeld zu drücken, das sie eigentlich schon mit dem letzten November-Lohn hätten auszahlen müssen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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