Experten informieren zu Fragen rund um Vollmacht und Betreuung

Das Justizministerium teilt mit: Experten aus der Justizverwaltung NRW informieren zu Fragen rund um Vollmacht und Betreuung.

Wenn ein Mensch - unabhängig vom Alter - durch Unfall oder Krankheit über seine Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen kann, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Bereich allerdings nicht - wie häufig vermutet - automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jede Bürgerin und jeder Bürger die rechtliche Vertretung schon in gesunden Zeiten per Vollmacht regeln. Wer keine Angehörigen oder eine Vertrauensperson hat, hat die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung für den Fall der Betreuung einen Betreuer zu benennen.
Über die Möglichkeit der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 2. Juli 2015 Experten aus der Justizverwaltung NRW. In der Zeit von 15:00 bis 16:30 Uhr können Betroffene, Angehörige und Interessierte Fragen stellen:

Telefon 0211 837-1915

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Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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