Guter Rat schwer zu finden und teilweise teuer / Schlichtungsservice der Zahnärztekammern noch ausbaufähig

Wenn Zahnpatienten nach der Behandlung weiterhin über Schmerzen oder eine zu hohe Rechnung klagen und mit ihrem Zahnarzt keine gemeinsame Lösung finden, ist klärender Rat gefragt: Sich bei Streitigkeiten auch ohne Gericht im Rahmen einer Schlichtung zu einigen, dies geht auch in der Zahnmedizin. „Die Schlichtungsangebote der Landeszahnärztekammern unterscheiden sich allerdings in puncto Kosten und Erreichbarkeit teilweise deutlich“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das Team „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin hat den Kundenservice auf den Internetseiten der Kammern in geprüft und erklärt, worauf Patienten bei einem Schlichtungsverfahren achten müssen:

Das richtige Angebot nutzen: Wenn Patienten im Zuge einer Behandlung Probleme mit der Rechnung haben, das Verhalten des Zahnarztes kritisieren oder einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich mit Bitte einer außergerichtlichen Klärung an die Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern wenden. Bei allgemeinen Fragen zur Therapie, zum Heil- und Kostenplan oder zu einer zweiten Meinung sind hingegen Patientenberatungsstellen zuständig. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, prüfen in der Regel die Gutachterkommissionen der Kammern. Im Zweifel können die Mitarbeiter an die richtige Stelle verweisen. Gesetzlich Versicherte sollten zusätzlich ihre Krankenkasse um Rat und Unterstützung bitten, da diese bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein kostenloses Gutachten in Auftrag geben können.

Die richtige Schlichtungsstelle finden:
Eine Schlichtung muss immer in dem Bundesland beantragt werden, in dem die zahnärztliche Leistung erbracht wurde. Entscheidend ist nicht der Wohnort des Patienten. Ansprechpartner ist die jeweilige Landeszahnärztekammer, deckungsgleich mit den Bundesländern. Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Vorher die Kosten klären: Sinn einer Schlichtung ist es, eine außergerichtliche Einigung zu finden und im besten Fall das Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient wiederherzustellen. Eine Schlichtung ist auf jeden Fall preiswerter als ein Gerichtsverfahren. Aber sie ist nicht überall kostenlos. Teilweise verlangen die Kammern bis zu 400 Euro an Gebühren für ihre Schlichtung. Ob Gebühren anfallen, ist auf den Internetseiten der Landeszahnärztekammern jedoch nicht immer ersichtlich. Teilweise müssen Ratsuchende für diese Information die Schlichtungsordnung anklicken – eine unnötige Hürde. Auch bei den Stellen, die eine Schlichtung gebührenfrei anbieten, können für Patienten Kosten anfallen, etwa für Fahrtkosten oder einen Anwalt. Ein Rechtsbeistand ist möglich, aber keine Pflicht.

Service nicht einheitlich geregelt: Schlichtungsverfahren können eine gute Lösung für Patienten sein, sind aber in den Landeszahnärztekammern nicht einheitlich geregelt und nicht auf allen Webseiten leicht zu finden. Die Zahnärztekammern in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein sowie in Nordrhein und Westfalen-Lippe bieten bislang keine Schlichtungsstellen für Patienten an. Zudem müssen beide Seiten dem Verfahren zustimmen, also auch der Zahnarzt. Auch eine Lösung kann nur mit Zustimmung beider Seiten gefunden werden. Scheitert dies, bleibt betroffenen Patienten noch das Beschreiten des Klagewegs.

Weitere Hinweise und Tipps zum außergerichtlichen Verfahren und eine Tabelle mit den Kontaktdaten der bundesweit 17 Landeszahnärztekammern gibt’s auf dem Zahn-Webportal der Verbraucherzentralen unter www.kostenfalle-zahn.de/schlichtungsstellen. Informationen und Beratung rund um Patientenrechte beim Zahnarzt sowie zu Kosten und Kassenleistungen bieten auch 21 der örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW an. Kontakt für eine Terminvereinbarung unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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