I-Dötzchen in Wesel ab Montag, 3. November, in den Grundschulen anmelden

Foto: LK-Archiv/Bangert

Am 1. August 2015 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 geboren sind. Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungs-berechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die Schulfähigkeit besitzen. „Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens“, lässt die Stadtverwaltung wissen.

Die Anmeldungen werden an den Grundschulen am Montag, 3. November (8 bis 12 Uhr), Dienstag, 4. November (14 bis 18 Uhr und Mittwoch, 5. November (8 bis 12 Uhr) entgegen genommen.

Bei der Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch oder eine
Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, den Schulneuling im Rahmen der Anmeldung vorzustellen.

Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten
Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazität. Es steht den Eltern jedoch frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.

Alle Informationen können auch im Internet unter http://www.wesel.de unter „Bildung/Schulen“ abgerufen werden (telefonische Rückfragen unter 0281/203-2266).

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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