Info für alle Bürger/innen: Die korrekte Anwahl und Nutzung der Notfall-Rufnummern

Foto: © T.Grosser/JUH 2013 - freigegeben zur bundesweiten Nutzung durch die Hilfsorganisationen
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Der Kreis Wesel erinnert altuell noch einmal daran, bei Notrufen immer die richtigen Telefonnummern zu wählen: „Polizeiliche Notrufe sollten bei der 110 auflaufen, bei Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen (z.B. Brand, Herzinfarkt, Schlaganfall) muss man die 112 wählen, und wer den ärztlichen Bereitschaftsdienst benötigt, um zu wissen, welche Arztpraxis Notdienst hat, der wählt die 116 117.“

Damit möglichst schnell reagiert werden kann, sollte man bei einem Anruf die fünf W-Fragen beachten:

Wo ist etwas geschehen?
Was ist geschehen?
Wie viele Personen sind betroffen?
Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor? bzw.
Welches Ausmaß hat der Unfall? Wer ruft an?

Wichtig ist dabei auch, auf Rückfragen gezielt zu reagieren.

Übrigens: Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes ist in Deutschland eine Straftat.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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