Kreis Wesel: Neues KITA-Online Anmeldeverfahren

„Ab dem 1. September kann KITA-ONLINE genutzt werden. Das Online Verfahren hilft Eltern, Einrichtungen und unserem Kreisjugendamt die Wünsche und Angebote für einen Betreuungsplatz optimal miteinander zu verbinden. Eine Win-win Situation für alle.“, so Kreisdirektor Ralf Berensmeier.
Er stellte das neue Online Verfahren gemeinsam mit Gabi Klein (Fachdienstleiterin Kindertagesbetreuung, Elterngeld) und Anne Keßler (Jugendhilfeplanerin) vor.

Vorteile von Kita-Online

Das Verfahren kann über http://www.kreis-wesel.de/kitaonline genutzt werden und bietet einige Vorteile:

- Eltern haben die Möglichkeit, ihren Bedarf für einen Betreuungsplatz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung im Zuständigkeitsgebiet des Kreises Wesel online von zu Hause aus anzumelden.

- Das Kreisjugendamt kennt die Wünsche und Bedarfe der Eltern und kann entsprechend planen.

- Die Träger der Kindertageseinrichtungen sollen zukünftig die Bedarfsmeldungen der Eltern auch in ihre Anmeldeverfahren übernehmen können.

Eltern können sich damit über die verschiedenen Kindertageseinrichtungen und ihre Betreuungsangebote in ihrer Kommune informieren. „Die Onlinebedarfsmeldung kann jedoch nicht das persönliche Gespräch in der Kindertageseinrichtung ersetzen. Deshalb empfehlen wir, sich auch einen persönlichen Eindruck von den ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu machen.“, so Fachdienstleiterin Gabi Klein.

Eltern können Online Betreuungsbedarf anmelden

Haben die Eltern sich für eine oder mehrere Kindertageseinrichtungen entschieden, dann können sie von zu Hause aus, in aller Ruhe über das Online-Verfahren den Betreuungsbedarf für ihr Kind anmelden und dabei bis zu drei Wunschkindertageseinrichtungen und die gewünschten Betreuungsangebote (wie z.B. Stundenumfang, Aufnahmezeitpunkt etc.) im System auswählen.

Schritt für Schritt werden die Eltern dabei durch das Programm geführt. Sowohl die ausgewählten Kindertageseinrichtungen als auch das Kreisjugendamt erhalten die Bedarfsmeldung der Eltern.

In der Kindertageseinrichtung persönlich vorstellen

„Das Kreisjugendamt benötigt die Wünsche der Eltern für die Kindergartenbedarfsplanung, aber die Kindertageseinrichtungen entscheiden allein, welche Kinder sie aufnehmen werden. Die Kindertageseinrichtungen berücksichtigen künftig nur diejenigen Voranmeldungen für ihre Platzvergaben, die im KITA-ONLINE-Verfahren erfasst sind, nachdem sich die Eltern in der Kindertageseinrichtung vorgestellt haben.“, erläutert Jugendhilfeplanerin Anne Keßler.

15. November 2015: Stichtag für Kindergartenplanung 2016/2017

Der Stichtag für die Kindergartenplanung 2016/2017 ist der 15. November 2015 und sollte daher von den Eltern auch als letzter Bedarfsmeldetermin vorgemerkt werden. Platzanfragen sind natürlich jederzeit über das Kita-Online Verfahren möglich. Bei freien Kapazitäten erfolgen auch unterjährige Platzvergaben durch die Kindertageseinrichtungen.

Wenn die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr abgeschlossen ist, erfolgt die Platzvergabe. In der Regel erfolgen die Zusagen durch die Kindertageseinrichtungen im Frühjahr.

Für Eltern ohne Internetzugang

Natürlich können Eltern ohne Internetzugang nach wie vor, die Bedarfsmeldung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen helfen gerne weiter.

Bereits angemeldete Kinder müssen erneut angemeldet werden

Eltern, die ihre Kinder für das kommende Kindergartenjahr bereits angemeldet haben, werden gebeten, dies, entweder online zu Hause oder in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl, über das neue Verfahren erneut zu tun.

Zum Kreisjugendamt gehören die Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten mit 62 Kindertagesstätten und etwa 3.300 Plätzen für Kinder.

Hintergrund:

Das Land NRW hat 2014 geregelt, dass für Eltern der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz davon abhängig gemacht wird, dass der Betreuungsbedarf sowie Betreuungsumfang und Betreuungsart vor der gewünschten Inanspruchnahme schriftlich beim Jugendamt anzumelden sind. Die Bedarfsanzeige kann über elektronische Systeme erfolgen.

Das Kreisjugendamt hat dazu seit August 2014 ein Online-Meldeverfahren vorgehalten, bei dem die Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit den Eltern eine Bedarfsanzeige gefertigt haben.
So hat das Kreisjugendamt die Wünsche der Eltern und den tatsächlichen Platzbedarf vor Ort frühzeitig feststellen können, um mit den Kindertageseinrichtungen gemeinsam entsprechende Angebote zu schaffen.

Dieses Verfahren wurde vom Kommunalen Rechenzentrum optimiert und ersetzt ab dem neuen Kindergartenjahr das alte Online-Verfahren.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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