Osterfeuer-Haufen maximal drei Tage vor dem Abbrennen aufschichten, sonst sterben Tiere!

Die Fotos stammen von Renate Schuparra, Duisburg (links), und Ingrid Kühne (Xanten).
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Aufgrund der anhaltend warmen Witterung findet in diesem Jahr die Vogelbrut deutlich früher statt als in den vergangenen Jahren. In den Hecken und Gebüschen sind bereits jetzt die ersten Jungen geschlüpft und werden von den emsigen Eltern gefüttert. Auch in den bereits aufgeschichteten Osterfeuerhaufen kann man den ersten Vogelnachwuchs beobachten. Hinzu kommen Igel, Eidechsen und andere wildlebende Tiere. Überall herrscht ein reges Treiben und die Aktivitäten werden in den nächsten Tagen bis zum Osterfest, das in diesem Jahr sehr spät stattfindet, weiter zunehmen.

Die kreisverwaltung warnt: Beim Abbrennen der Osterfeuer konnte der Schutz wildlebender Tiere in der Vergangenheit hinreichend sichergestellt werden, indem die bereits aufgeschichteten Haufen unmittelbar vor dem Abbrennen an einen anderen Ort umgeschichtet wurden. In diesem Jahr reicht dies regelmäßig nicht mehr aus, da bereits die Jungvögel in den Holzhaufen sitzen, aber noch nicht flüchten können. Das heißt, bereits mit dem Umschichten würden Lebensstätten beseitigt und Tiere getötet.

Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel weist daher ausdrücklich auf diese außergewöhnliche Situation hin. Das Abbrennen von Osterfeuern ist daher nur dann mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar und zulässig, wenn das Schnittgut erst unmittelbar vor dem Abbrennen, also einen bis maximal drei Tage vorher, zusammengetragen und aufgeschichtet wird.

Viele Vereine, die in den vergangenen Jahren Osterfeuer abgebrannt haben, haben diese Arbeitsweise bereits als Standard eingeführt und verhalten sich damit vorbildlich im Sinne des Artenschutzes.

Der Kreis Wesel setzt auf die Einsicht aller Bürger und bittet darum, diesen Vereinen nachzueifern und die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Unabhängig davon weist er weiter auf die abfallrechtlichen Bestimmungen hin, die nur das Abbrennen von Schnittgut und unbehandeltem Holz als Osterfeuer zulassen.

(Ansprechpartner in der Kreisverwaltung: Bernd Finke, Telefon 0281 207-2550)

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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