Jeder kann Opfer einer Gewalttat werden – Richtiges Verhalten des Opfers ist wichtig

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„Der Opferschutz ist integrativer Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung eines jeden Polizisten.“ Horst Groß reduziert eine große Herausforderung an Polizeibeamte auf diese hölzerne Formulierung. Doch schnell wird klar, was der Leiter Kriminalprävention/Opferschutz. bei der Kreispolizei meint: Die Betreuung von Opfern teils massiver Stratftaten ist für Polizist(inn)en der ganz normale Wahnsinn.

Schon bei der Aufzählung der theoretischen Deliktpalette schnürt‘s dem Zuhörer die Kehle zu. Horst Groß: „Der Begriff Gewaltkriminalität umfasst Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Überfall, Erpressung und schwere Körperverletzung. Jeder gewalttätige Überfall ist für das Opfer eine traumatische Belastung, die die Betroffenen tief beeinträchtigen kann, nachhaltig. Häufig treten Schlaflosigkeit oder übersteigerte Ängste auf.“

Zwei bis drei Tage nach der Gewalttat wird das Opfer zur Zeugenvernehmung geladen. Oft hat das Opfer nun bereits mit den Folgen zu kämpfen, ein ganz normaler Prozess. „Die Psyche reagiert normal auf ein unnormales Ereignis.“ weiß Horst Groß. Dem Opfer kann es schlecht gehen, es kann unter Schlaflosigkeit oder anderen Beschwerden leiden.

Wichtig auch: Nach einem Überfall mit Gewaltanwendung sollte zuerst die Polizei gerufen werden, parallel auch bei Bedarf ein Krankenwagen. Hier beginnt die Arbeit von Tanja Lange und Jürgen Boland, den Opferschutzbeauftragten der Polizei Wesel.

Diese Beiden sind keine Psychotherapeuten, sondern Vermittler zwischen den Opfern und professioneller Hilfe. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Trauma Ambulanzen an psychologischen Kliniken erhalten die Opfer schnelle Arzttermine.

Die Trauma-Ambulanzen haben gemäß dem Opferentschädigungsgesetz Verträge mit dem LVR, wodurch die Kosten einer Behandlung gedeckt werden, denn „wenn der Staat schon nicht die Tat verhindern konnte, so soll das Opfer wenigstens körperlich und psychisch gesund werden, ohne die Kosten dafür tragen zu müssen“.

„Es sind Hilfen vorhanden, das Opfer muss diese nur kennen“, erklärt der Kriminologe. Die Polizei verfüge über ein Netzwerk mit über 90 Hilfsstellen - beispielsweise der Weiße Ring, der Opferhilfsverein für Kriminalitätsopfer, aber auch Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt.

Autor:

Jutta Kiefer aus Wesel

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