Verbraucherzentrale in Wesel - Wegweiser zu Rat und Recht

Karin Bordin und Ursula Möllmann
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Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag bestimmten die Arbeit der Verbraucherzentrale in Wesel im vergangenen Jahr. Neue Themen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drücker an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen auf dem Rückzug gewesen wären. Für 5500 Ratsuchende war die Beratungsstelle an der Wilhelmstraße 2016 Wegweiser zu Rat und Recht.

Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein Gewinnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist eine Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen an oder sind vermeintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in ungewollte Abos tappen. „Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden“, bilanziert Beratungsstellenleiterin Ursula Möllmann eine anhaltend hohe Nachfrage bei den Rechtsberatungen.

Auch die Seite profi-kochrezepte.de lockte mit ausgekochter Abzocke, um auf 20.000 Kochrezepte zugreifen zu können. Denn wer danach backen, kochen oder braten will, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben". „Doch den Button ‚Jetzt anmelden‘ zu drücken, kam teuer zu stehen: Der Betreiber der Seite, eine ‚B2B Web Consulting GmbH‘, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen“, erläutert Karin Bordin, „tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtete sich das Angebot nur an ‚Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler‘. Doch hatte der Betreiber keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappten. „In einem von der Verbraucherzentrale NRW angestrengten Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm der Abzocke Anfang 2017 einen Riegel vorgeschoben: Nach einem nun rechtskräftigen Urteil hat das Unternehmen gesetzliche Informationspflichten nicht erfüllt – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen ‚Kaufen‘-Button zu präsentieren. Außerdem hätten Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informiert werden müssen. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter ‚Kaufen‘-Button fehlte, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen. Dieses Beispiel zeigt, wie Rechtsberatung im Einzelfall und Aktivitäten zum generalisierenden rechtlichen Verbraucherschutz wirkungsvoll Hand in Hand gehen“, freut sich die Beratungsstellenleiterin über durchschlagenden Erfolg gegen Abzocke im Internet.

Unter dem Motto „Achtung: Täuschend echt!“ hat die Verbraucherzentrale vor Fake-Shops gewarnt, die im Netz mit verlockenden Schnäppchenpreisen für Trendprodukte werben. Wer auf die Echtheit der Angebote vertraute und wie verlangt per Vorkasse bezahlte, sah häufig weder das Produkt noch das Geld je wieder.

„Unverlangtes Werben am Telefon, Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden - dieses Trio haben wir in 2016 als Türöffner ausgemacht, um an Haustür und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu kommen“, berichtet Ursula Möllmann. Akribisch hat die Verbraucherzentrale Buch geführt, durch welche Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten Energielieferverträgen landen. So hatten Ratsuchende in der Beratung geschildert, dass sich Unternehmen bei ihnen unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. „Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war. Eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren“, erläutert Karin Bordin. Das erforderliche Einverständnis für die telefonische Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.

Einmal mehr mündeten falsche Kreditversprechen in Kostenfallen. Da wurde auf Internetseiten mit verheißungsvollen Adressen wie etwa sorglosduo.de, firstgold.de oder mastercredit.de der unproblematische Zugang zum bargeldlosen Bezahlen angepriesen, selbst wenn der Finanzrahmen in Schieflage geraten war. „Kredit und Kreditkarte ohne Schufa! Die hochgeprägte Goldkarte winkt auch bei schlechter Bonität!“ – wer das glaubte und bestellte, orderte ungewisse Erfolgsaussichten inklusive. Denn entweder gab es nur teure Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare für ein Auslandskonto mit Sicherheitsleistung. Im Kleingedruckten der Anbieter war nämlich erwähnt, dass die Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur Prüfung weitergegeben werde. „Dessen ungeachtet war nach Bestellung der Kreditkarte eine kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme ins Haus geflattert. Diese enthielt aber nicht die erhoffte Kreditkarte, sondern die Aufforderung, eine Ausgabegebühr von 49,90 Euro zu entrichten“, rechnet Ursula Möllmann vor. Zudem sei eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe angefallen. „Dies alles wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss – und die es anderswo kostengünstiger gibt“, entlarvt sie die Tricks beim Versprechen vom problemlosen schnellen Kredit.

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Schwierigkeiten bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für Beschwerden gab es zudem, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmte. So wollten Ratsuchende etwa wissen, wie es um Entschädigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsproblemen bestellt ist.

Mit der Kampagne zum Thermostat-Check hat die Verbraucherzentrale auch in Wesel den Dreh für die richtige Einstellung zum Energiesparen nahe gebracht. Zudem hat sie aufgezeigt, dass ein Wechsel des Strom- und Gastarifs viele Haushaltskassen sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind dabei vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig und die richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere Vorsicht bei Bonusversprechen angezeigt“, erläutert Karin Bordin die Formel für den sicheren Wechsel.

Informationen rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte beim Surfen, Simsen und Telefonieren ins oder aus dem europäischen Ausland hat die Verbraucherzentrale aktuell ebenso auf dem Radar wie aufgeblähte Forderungen von Inkassobüros.

Karin Bordin und Ursula Möllmann
Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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