Die Masern sind zurück

Ein kleiner Piks mit großer Wirkung. Auch die Überprüfung des Impfstatuses ist möglich. Foto: ©Andreas Morlok/pixelio.de | Foto: Foto: ©Andreas Morlok/pixelio.de
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EN-Kreis. „Masern sind eine der ansteckendsten Erkrankungen überhaupt und alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Aktuell werden in NRW wöchentlich steigende Fallzahlen verzeichnet. Landesweit waren es im laufenden Jahr bereits mehr als 260.“

Auch wenn der Ennepe-Ruhr-Kreis aktuell noch als masernfrei gilt und dem Gesundheitsamt keine Meldung vorliegt, ist die Mahnung aus dem Kreishaus eindeutig.

Schutzimpfungen prüfen

Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein rät dringend dazu, Impfpässe aufzuschlagen, den Schutz zu überprüfen und fehlende Impfungen sehr zeitnah nachzuholen. Wer das verpasst, muss im Falle einer Masernerkrankung mit erheblichen gesundheitlichen Folgen rechnen. Die dafür nötige Ansteckung ist bereits durch das Einatmen von infektiösem Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen möglich. Rund zehn Tage später treten Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und ein Ausschlag in der Mundschleimhaut auf. „Der charakteristische Masernausschlag wird 14 Tage nach Kontakt zu den Viren sichtbar“, erläutert Dr. Klinke-Rehbein. Das Tückische: Wer sich angesteckt hat, kann bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten des Masernausschlags andere anstecken.

Vergessen sollte niemand: Masern sind häufig mit Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis und Lungenentzündung verbunden. „Noch gefährlicher sind eine akute Gehirnentzündung oder nach sechs bis acht Jahren als Spätkomplikation eine schwerwiegende Erkrankung des zentralen Nervensystems, kurz SSPE“, warnt Dr. Klinke-Rehbein. Auf der nahezu sicheren Seite sind alle, die über die entsprechende Schutzimpfung verfügen. Sie verhindert das Auftreten der Krankheit zu 92 bis 99 Prozent. Beim Blick in den Impfpass sollten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zwei Masernimpfungen zu finden sein. „Gewöhnlich bekommen Kinder die erste Impfung im Alter von elf bis 14 Monaten. Die zweite kann vier Wochen nach der ersten erfolgen und soll im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht werden“, skizziert Dr. Klinke-Rehbein den Impffahrplan.

Zudem gilt: Eine einmalige Masern-Mumps-Röteln Standardimpfung sollte bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften beziehungsweise in der Kindheit nur einmal geimpften über 18-jährigen unbedingt nachgeholt werden. Dies ist jederzeit möglich und sinnvoll. Vor 1970 Geborene benötigen hingegen keine Impfung, Untersuchungen zeigen, dass bei ihnen von Immunität ausgegangen werden kann. „Wer Masern durchgemacht hat, ist immun.“ Sollte ein Kind Kontakt zu einem an Masern-Erkrankten gehabt haben und über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, so kann dies zum Ausschluss vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung und auch des Sportvereins bis zu 14 Tagen führen. Das Kind gilt als ungeschützt und empfänglich für Masern, kann damit nicht nur selbst erkranken, sondern bereits vor dem Auftreten des typischen Ausschlags andere anstecken.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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