Auf ein Wort: Streitfall Beschneidung

Dr. Heike Ernsting ist Pfarrerin der evangelischen Trinitatis-Kirchengemeinde Witten.
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Das Kölner Landgericht hat in einem Prozess entschieden, dass die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen rechtswidrig ist. Nun ist eine Debatte darüber entfacht, ob Beschneidungen durch die Religionsfreiheit geschützt, oder aber, ob sie durch das Recht auf körperliche Unversehrtheit unzulässig sind.
Aus Sicht der Religionen sind Beschneidungen Dokumentationen religiöser Zugehörigkeit. Aus Sicht der Kölner Richter sind es rechtswidrige Körperverletzungen an minderjährigen Kindern. Die Meinung der Bevölkerung darüber ist geteilt. Ärzte sind verunsichert. Vertreter der Religionen sind empört über die Kriminalisierung religiöser Praxis.
Der Bundestag setzte ein politisches Signal für die Religionsfreiheit und für eine legale Beschneidungspraxis. Das ist ein wichtiges Signal. Anders als die Beschneidung von Mädchen ist die Beschneidung von Jungen mit keinen gesundheitlichen Beeinträchtigung verbunden - und: besser sie wird medizinisch kontrolliert durchgeführt als illegal.
Hinter der Debatte steht letztlich auch die Frage nach der Körperlichkeit von Religion. Ist Religion eine rein geistliche Angelegenheit, oder hat sie wesentlich auch eine leibliche Dimension? Ist Religion eine private Bekenntnissache, oder wird sie auch als Zeichen am Körper getragen?
Zu dieser Frage gibt es unterschiedliche religiöse Traditionen, die respektiert werden müssen, wenn die Reichweite des Rechts auf körperliche Unversehrtheit neu abgesteckt wird.

Autor:

Lokalkompass Witten aus Witten

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