Briefwahlbüro ist ab sofort geöffnet

Bis zum 22. April sollten alle Wahlbenachrichtigungen verschickt sein. | Foto: ThM/Archiv
  • Bis zum 22. April sollten alle Wahlbenachrichtigungen verschickt sein.
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Stimmzettel sind voraussichtlich ab Donnerstag, 20. April, verfügbar

Das Wahlamt der Stadt Witten macht darauf aufmerksam, dass man ab sofort die Wahlbenachrichtigungen für die NRW-Landtagswahl am 14. Mai im Briefkasten findet. Zeitgleich, ab Dienstag, 18. April, ist das Briefwahlbüro im großen Sitzungssaal des Rathauses (1. OG) geöffnet, und zwar montags bis mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
„Voraussichtlich ab Donnerstag, 20 April, sind mit etwas Verspätung auch die Stimmzettel verfügbar“, sagt Wahlamt-Leiter Michael Muhr. „An alle, die womöglich am Dienstag und Mittwoch schon einen Antrag gestellt haben, werden die kompletten Unterlagen dann verschickt.“ Wer zum Ende der Woche ins Rathaus kommt, kann natürlich direkt im Sitzungssaal wählen.

Die Briefwahl ist für Wahlberechtigte gedacht,…

… die am Wahlsonntag verhindert sind oder krankheitsbedingt nicht ins Wahllokal kommen können. Mit ihrer ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte und einem gültigen Personalausweis haben sie die Möglichkeit, ihre Unterlagen entweder abzuholen oder ihre Stimme auch sofort an Ort und Stelle abzugeben. Die Unterlagen für eine andere Person können nur dann mitgenommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dieser Person vorgelegt wird.

Service des Wahlamtes

Wer nicht persönlich ins Rathaus will, kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und die Karte per Post ans Wahlamt zurückschicken (Briefmarke nicht vergessen). Außerdem funktioniert dieser Service auch online: Auf der Seite www.witten.de befindet sich in der rechten Bilderleiste der Button „Landtagswahl 2017“. Diesen Button einfach anklicken - schon gelangt man zum „Wahlscheinantrag Online (Briefwahl)“. Über www.witten.de/briefwahl kommt man auch direkt in das Antragsformular. Der Online-Antrag ist dann im Grunde selbsterklärend. Danach wird der Wahlschein – also die Briefwahlunterlagen – in der Regel am nächsten Arbeitstag verschickt.

Einspruch möglich

Wichtig: Die Wahlbenachrichtigungen sollten spätestens bis zum Samstag, 22. April, eingegangen sein. Wer bis dahin immer noch keine erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte dann schnellstens einen Blick in das Wählerverzeichnis werfen. Es liegt vom 24. bis zum 28. April während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich im Sitzungssaal aus. Bis zum 28. April um 13 Uhr besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen - schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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