Bereichsausnahme für den Rettungsdienst tritt heute in Kraft

Dr. Jörg Twenhöfen (ehem. Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe) und Dr. Sascha Rolf Lüder (Rotkreuzbeauftragter für den Ennepe-Ruhr-Kreis) im Rahmen der "Brüsseler Gespräche" im November 2012 | Foto: Landkreistag Nordrhein-Westfalen
  • Dr. Jörg Twenhöfen (ehem. Präsident des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe) und Dr. Sascha Rolf Lüder (Rotkreuzbeauftragter für den Ennepe-Ruhr-Kreis) im Rahmen der "Brüsseler Gespräche" im November 2012
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Dr. Sascha Rolf Lüder: „Novellierung des europäischen Vergaberechtes stärkt die kommunale Selbstverwaltung“

Am heutigen Tag ist die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst vom europäischen Vergaberecht in Kraft getreten. Sie war am 28. März 2014 im Zusammenhang mit der Reform des europäischen Vergaberechtes im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden.

„Das europäische Vergaberecht sieht mit der Vergaberechtsnovelle eine umfassende Ausnahme von der Vergabepflichtigkeit rettungsdienstlicher Leistungen vor, wie es sie vorher nicht gegeben hat. Diese Ausnahmeregelung versetzt den Ennepe-Ruhr-Kreis in die Lage, sich für denjenigen Leistungserbringer im Rettungsdienst entscheiden zu können, der zu den örtlichen Verhältnissen am besten ‚passt‘. Die Vergaberechtsnovelle stärkt damit die kommunale Selbstverwaltung“, erklärt Dr. Sascha Rolf Lüder, Rotkreuzbeauftragter für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst kann bei der anstehenden Novellierung des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen bereits berücksichtigt werden. „Wir wissen, dass es bei den Landtagsfraktionen in Düsseldorf eine hohe politische Affinität für einen unmittelbaren Umsetzungsschritt in nordrhein-westfälisches Landesrecht gibt. Die kommunalen Spitzenverbände und die Feuerwehrverbände teilen diese Einschätzung“, ist Dr. Sascha Rolf Lüder über die anstehenden parlamentarischen Beratungen zuversichtlich.

Der Rettungsdienst ist in Nordrhein-Westfalen Teil eines Gesamtsystems aus Zivilschutz, Katastrophenschutz und alltäglicher Gefahrenabwehr, das vor allem durch das Zusammenwirken der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Helfer der Feuerwehren und Hilfsorganisationen getragen wird. Eine Herauslösung des Rettungsdienstes als „marktfähige Einzelleistung“ aus diesem System hätte fatale Folgen für die medizinisch-soziale Versorgung der Bevölkerung vor allem in weniger lukrativen Gebieten wie ländlichen Räumen. „Die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst vom europäischen Vergaberecht stellt daher auch mit Blick auf den demographischen Wandel bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis ein wichtiges Signal dar und eröffnet Handlungsspielräume“, so der Rotkreuzbeauftragte.

Autor:

Christian Schuh aus Witten

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