Wickmann-Gelände: Landrat droht mit rechtlichen Schritten

Wickmann, Schöwo und kein Ende.

Erst wollte man per Bebaungsplan den Einzelhandel auf dem Wickmann-Gelände auf nicht zentrenrelevante Angebote beschränken. Dann gelang es Schöwo, durch verfahrensrechtliche Spitzfindigkeiten, den Bebauungsplan zu kippen.

Der konsequente Schritt wäre nun gewesen, den Bebauungsplan durch nachträgliche Anpassungen zu "heilen". Aber unter dem Druck der öffentlichen Meinung, die der Immobilienbesitzer geschickt zu lenken wusste (siehe Schöwo Blog) , trat die GroKo die Flucht nach vorne an und versuchte, den B-Plan für ungültig zu erklären.

Aber auch dieses Verfahren droht zu scheitern. Bereits vor mehreren Wochen drohte die Bezirksregierung, dass sie nunmehr selbst jedes größere Einzelhandelsvorhaben im Plangebiet prüfen wolle. Und gestern drohte auch noch der Landrat in einem Schreiben an die Bürgermeisterin, dass er in dieser Angelegenheit "aufsichtsrechtliche Schritte" ergreifen könnte.

Eine schnelle Lösung, die die Wogen glättet, ist weit und breit nicht in Sicht.

Autor:

Ralf Schulz aus Witten

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