Räumungsklage gegen 83jährigen erfolgreich

Günter Mollenhauer beim Lesen der Klageschrift
5Bilder

Wo bleibt die Menschlichkeit?

Ein Lebenstraum wird zerstört

Günter Mollenhauer (83) wohnt seit 1989 mit seiner Lebensgefährtin in „unserem Paradies“, wie er das Grundstück mit dem darauf stehenden Holzhäuschen auf dem Gelände des Ferien- und Erholungsparks Xantener Nordsee liebevoll nennt. Nun sollen die beiden aufgrund einer erfolgreichen Räumungsklage aus diesem Paradies vertrieben werden. In der Domstadt ist Mollenhauer ein Begriff, hat er sich doch durch ein fast außergewöhnliches politisches Engagement und das Hinterfragen vieler Aktionen und Maßnahmen; aber auch durch Kritik nicht nur in unzähligen Ratssitzungen einen Namen gemacht. Auch seine Verpächterin, die Schomberg Freizeit- & Erholungspark Xanten GmbH & Co. KG sah sich in vielen Handlungen seiner Kritik ausgesetzt und Mollenhauer ist sich sicher, dass ihm dies nun zum Verhängnis wird. Fakt ist, dass der 1989 zwischen ihm und dem Verpächter abgeschlossene Pachtvertrag im Januar 2006 durch einen neuen ersetzt wurde, der bis Ende 2015 galt. In dem Muster dieses Pachtvertrages war ein immer wiederkehrendes Optionsrecht auf jeweils weitere fünf Jahre, dessen Wahrnehmung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Vertrages geltend gemacht werden musste, eingeschlossen. „Allerdings“, so Mollenhauer“, war dieser Passus nach der Unterschrift durch die Verpächterin gestrichen, was mir durch meine Gutgläubigkeit nicht weiter auffiel“. So wurde ihm mit Schreiben der Verpächterin im Oktober 2015 eine Verlängerung von einem Jahr bis zum 31.12.2016 angeboten, wobei man ihm gleichzeitig ohne Angaben von Gründen klar machte, dass es eine weitere Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus nicht geben werde. Erst später gab man als Grund an, man wolle auf den beiden Parzellen Mollenhauers einen Kinderspielplatz errichten, was dieser für einen reinen Vorwand hält. Alle eingereichten Widersprüche stießen bei der Verpächterin auf taube Ohren und diese reichte eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht Rheinberg ein. Auch eine Bitte um Hilfe bei der Stadt Xanten versprach keinen Erfolg, weil es sich um eine reine privatrechtliche Angelegenheit handele, auf die man keinen Einfluss habe. Zwar ist die Stadt als Gesellschafter der Freizeitzentrum Xanten GmbH Miteigentümer des Grundstückes, allerdings liegt das Hausrecht bei der Pächterin des Geländes und somit Inhaberin des Nießbrauchrechtes, Schomberg Freizeit- und Erholungspark Xanten GmbH.
So kam es am Mittwoch um 10.30 Uhr im Sitzungssaal des Rheinberger Amtsgerichtes zur Verhandlung, in welcher der Richter zu seinem Bedauern ebenfalls keine Möglichkeit sah, Mollenhauer zu helfen; denn die Rechtslage sei bei Pachtverträgen eine andere als bei Mietverträgen. Hier ginge es lediglich um privatrechtliche Aspekte, in denen auch der Umstand, dass es sich um einen Härtefall handele, nicht zählt.
Das Urteil wird am 21. Juni offiziell und, wie es so schön heißt, im Namen des Volkes verkündet.
Aber wird dieses Urteil wirklich im Namen des Volkes gesprochen? Sollte es dem Volk gleichgültig sein, wenn ein Verpächter zwei Menschen jenseits der 80 ohne Rücksicht auf altersbedingte Beschwerden (herzkrank) und mit einer ungewissen Zukunft auf die Straße setzt und sich selber überlässt?
Sollte das Volk so gefühllos geworden sein, dass ihm das Schicksal dieser Menschen gleichgültig ist?
Nein, dieses Urteil kann nicht im Namen des Volkes gesprochen werden, sondern höchstens im Namen eines Gesetzes, das von Menschen für Menschen gemacht wurde und in einigen Punkten der einen oder anderen Überprüfung bedarf.
Wie es weiter geht, weiß Günter Mollenhauer nicht, hofft aber, dass die Schomberg Freizeit- und Erholungspark Xanten GmbH & Co. KG vielleicht doch noch ein bisschen Menschlichkeit an den Tag legt und ihm und seiner Lebensgefährtin die endgültige Vertreibung aus „unserem Paradies“ erspart.

Randolf Vastmans

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

15 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.