Das Krematorium in Birten ist gestorben

Bürgermeister Thomas Görtz betont, dass der Entschluss, das Grundstück nicht an den Investor zu verkaufen, einzig und allein der neuen Rechtslage entspreche und kein Einknicken vor dem Protest der Gegner bedeutet
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Kein Einknicken vor Protest

Neues Gutachten ändert Rechtslage

Im Rahmen einer Sitzung des Hauptausschusses wurde heute auf Antrag des Bürgermeisters Thomas Görtz in einer nicht öffentlichen Abstimmung mit vierzehn Ja- Stimmen gegen sechs Enthaltungen beschlossen, das zum Bau des Krematoriums vorgesehene Industriegrundstück nicht an den entsprechenden Investor zu verkaufen.
„Die Gründe liegen“, so Görtz, „einzig und allein im eingeholten Gutachten eines auf Bestattungsrecht spezialisierten anerkannten Fachanwaltes und der daraus resultierenden neuen Rechtslage“.
Dieses Gutachten besage, dass es sich bei dem Betrieb eines Krematoriums nach dem Bestattungsgesetz des Landes NRW um eine hoheitliche Aufgabe handele, welche die Gemeinde wohl auf den Betreiber übertragen könne. Dies müsse jedoch in Form einer Beleihung geschehen, würde aber für die Stadt eine Beteiligung an den Betreiberpflichten, sowie aller hieraus entstehenden Verantwortungen und Konsequenzen bedeuten.
„Das“, so G., „war nie so geplant und dürfe keine Option sein.“
Des Weiteren hätte es zum Betrieb des Krematoriums eines vorherigen Vergabeverfahrens von Seiten der Stadt bedurft, was jedoch aufgrund des Kenntnisstandes z. Z. der Entscheidung nicht erfolgt war, so dass man mit dem Verkauf in Verbindung mit der bereits erteilten Baugenehmigung einen Rechtsbruch begehen würde.
Das Rechtsgutachten hatte die Verwaltung im Nachhinein eingeholt, um angesichts der von den Krematoriumsgegnern eingereichten Klage sicherzustellen, dass ein Verkauf des Grundstückes an den Investor, sowie der Betrieb der Einäscherungsstätte rechtlich unbedenklich ist.
Görtz betonte, dass seine Aufforderung zum Anfechten der Entscheidung vom 17. November ausschließlich dieses Rechtsgutachten zur Grundlage hatte und, dass dies kein „Einknicken“ vor dem Protest der Gegner bedeute. „Ich treffe meine Entscheidungen nach Fakten und Rechtslage und nicht danach, wie viel, wie laut und wie heftig einige dagegen protestieren“, betonte er und fuhr fort, „wären nicht die neuen rechtlichen Fakten aufgetaucht, hätte der Bau stattgefunden.“
Baudezernent Niklas Franke ergänzte: „Selbstverständlich haben wir auch noch Gutachten bzgl. der Emissionen und der technischen Details von unabhängigen Sachverständigen eingeholt, die uns von den entsprechenden Ämtern empfohlen wurden. Alle kamen zu dem Ergebnis, dass wir in den erwähnten Bereichen rechtlich vollkommen auf der sicheren Seite waren und eine Klage der Gegner nicht zu fürchten hatten.“
In Hinblick auf die Auseinandersetzungen den Bau des Krematoriums betreffend und der teilweise sehr überzogenen Mittel beim Protest, mahnte Görtz einen fairen Umgang, sowie gegenseitigen Respekt bei Meinungsverschiedenheiten an und betonte, dass in diesem Falle einiges aus dem Ruder gelaufen war und tief unter die Gürtellinie ging. „Ich hatte zeitweise überlegt“, erklärte er, „gerichtlich gegen einige Unterstellungen und Diffamierungen vorzugehen, den Gedanken jedoch wieder verworfen, weil ich erstens der Überzeugung bin, das hätte die Gemüter noch mehr erhitzt und mich, zweitens auf dieses Spielchen nicht einlassen wollte.“
Mit den Betreibern will man nun verhandeln, dass die ganze Angelegenheit möglichst kostengünstig beendet wird. Gleichzeitig wird eine Verständigung ihrer Anwälte mit denen der Krematoriumsgegner angestrebt, um auch deren Kosten auf ein Minimum zu beschränken.
Nach der heutigen Entscheidung ist die ursprünglich für kommenden Montag geplante Informationsveranstaltung gegenstandslos.

Randolf Vastmans

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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