Hundezählung, geben sie keine Auskunft!

Zwei Windspiele, ca. 12 kg Gesamtgewicht, eine Spende in Höhe von 208,00 Euro
  • Zwei Windspiele, ca. 12 kg Gesamtgewicht, eine Spende in Höhe von 208,00 Euro
  • hochgeladen von Udo Watzdorf

InformationDie Vermutung einer Ordnungswidrigkeit
reicht in unserem demokratischen Rechtsstaat aus, um alle Haushalte einer Stadt mit einer Ausforschungsrazzia zu überziehen. Bekämpft werden soll keine Schwerkriminalität wie illegales Glücksspiel, Menschenhandel oder ähnliche Delikte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Bekämpft werden mit strafprozessual und datenschutzrechtlich bedenklichen Methoden vermutete Ordnungswidrigkeiten rechtschaffender Bürger. Ähnlich, wie einer Überschreitung der Parkzeit. So schicken Städte immer wieder private Häscher aus, um nichtangemeldete, „illegale“ Hunde? aufzuspüren. Das niedersächsische Kommunalabgabegesetz erklärt derartige Ermittlungen durch private Firmen als nicht zulässig. Natürlich, so versichern die Verwaltungsoberen, hier in Sonsbeck und anderswo in Nordrhein-Westfalen soll mit dieser Ausforschung nicht der defizitäre kommunale Haushalt saniert werden. Nein, die Verwaltung kämpft aufopfernd und tapfer, sozusagen stellvertretend für die brav zahlenden Hundesteuerzahler um eine, illusionäre „Steuergerechtigkeit“. Alternativ um die Begrenzung der Anzahl von Hunden (Lenkungssteuer), oder um die Vermeidung von Hundefäkalien. Alle Begründungen sind nur aber nur scheinheilige Alibiargumente. Alleiniger Zweck ist eine Einnahmerzielung für den zumeist stark schwächelnden kommunalen Haushalt. Dies wird spätestens immer dann offensichtlich, wenn die Gemeindeprüfungsanstalt die Erhöhung der Hundesteuer vorschlägt. Eine Erhöhung, um den kommunalen Haushalt zu sanieren. Steuergerechtigkeit würde bedeuten, dass auch andere Tiere, wie Vierbeiner oder Katzen einer Steuerpflicht unterliegen würden. Die Hundesteuer unterliegt zudem keinerlei Zweckbindung. Sie wird also nicht z. B. für Ausweisung von Hundeflächen verwendet. Die Eindämmung der Hundezahl in einer Gemeinde ist zudem keine Aufgabe einer Steuer. So findet sich auch in keiner Hundesatzung eine Höchstzahl von erlaubten Hunden pro Quodratmeter oder pro Einwohner. Was die Häufung von „Hundekot“ betrifft, so wäre eine Bestreifung der gemeldeten „Tatorte“ durch Gemeindeangestellte und Sanktion "auf frischer Tat" zweckgerichteter. Hierbei könnte auch über die Hundemarke die legale Hundehaltung festgestellt werden. Grundsätzlich kann jede Gemeinde eine Aufwandsteuer für alle Sachen/Güter zu Fiskalzwecken erheben. Tiere und damit auch Hunde werden aber zwischenzeitlich nicht mehr als Sache im Gesetz definiert, sondern als zu schützende Mitgeschöpfe. Daher muss die Hundesteuer in unserem Rechtsstaat abgeschafft und darf an die Einführung einer ähnlichen Steuer, wie eine Pferdesteuer, gar nicht erst gedacht werden. Die Hunde-/Tiersteuer ist eine anmaßende und missbräuchliche Abzockerei auf Kosten der Tierliebe.
Die privaten Häscher haben, daran sollte jeder Bürger denken, keinerlei hoheitlichen Rechte. Sie können ihnen den Zugang verwehren und brauchen auch keine Auskunft zu geben. Die Stadt kann sie dann zwar konkret befragen, dies verursacht Mehrkosten, die letztlich den möglichen „Mehrertrag“ schmälern.
Es wird viele Bürger geben,die eine Hundezählung durchaus goutieren. Eine derartige Ermittlung nach Schwarzarbeit in Haushalten würden sie sicherlich nicht so positiv ansehen. Oder?
Seit Anfang des Jahres hat eine Gruppe eine bundesweite Petition gegen die allgemeine Tiersteuer initiiert. Weitere Information !

Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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