Bombenentschärfung: Stadt Xanten gibt Entwarnung!

Geschafft, so sieht es aus, wenn der Zünder vom Kampfmittelräumdienst aus der Bombe entfernt wird. | Foto: Vorholt
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Am Montag, den 19. Januar 2015 wird durch den staatlichen Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf ein Bombenverdachtspunkt am Bahnhof untersucht.

Xanten. Wahrscheinlich wird in diesem Rahmen ein Bombenblindgänger aus dem zweiten Weltkrieg freigelegt, der dann umgehend entschärft werden soll. Diese Arbeiten sind für die Zeit zwischen 14 und 15 Uhr vorgesehen, teilt Tobias Fuß, Ordnungsamtsleiter der Stadt Xanten mit. Aus Sicherheitsgründen muss in einem Radius von 250 m um die Fundstelle eine Evakuierung des betroffenen Bereichs durchgeführt werden. Auch der Bahnhof befindet sich in der Evakuierungszone. Der 14 Uhr-Zug wird jedoch planmäßig den Bahnhof in Fahrtrichtung Duisburg verlassen können, so dass Beeinträchtigungen im Zugverkehr nicht zu erwarten sind.

Fundstelle wird abgesperrt

Einsatzkräfte werden jedoch den gesamten Bereich in einem Radius von 500 m
um die Fundstelle absperren, so dass Beeinträchtigungen für die Bevölkerung
insgesamt nicht vermieden werden können.
Vor und nach der Bombenentschärfung werden jeweils Sirenenalarme zu hören
sein, die jeweils auf den Beginn und das Ende der Entschärfung und somit
der Sperrmaßnahmen hinweisen. (Warnung: eine Minute auf- und abschwellender Heulton, Entwarnung: eine Minute gleichbleibender Dauerton)
Bereits seit einigen Tagen ist eine Fachfirma mit vorbereitenden Maßnahmen
im betroffenen Bereich beschäftigt, da zur Freilegung und Entschärfung des
Blindgängers eine aufwendige Absenkung des Grundwassers nötig ist.

Geschafft, so sieht es aus, wenn der Zünder vom Kampfmittelräumdienst aus der Bombe entfernt wird. | Foto: Vorholt
Es kann notwendig werden, dass alle Wohnungen, die sich im Umkreis von 250 m (innerer Radius) um die Fundstelle befinden, zu räumen sind. Falls sich die Wohnung im 250 m-Gefahrenbereich der Entschärfung befindet, ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, dass man die Wohnung verlässt und zwar voraussichtlich für die Dauer von ca. 2 Stunden ab spätestens 14 Uhr! | Foto: Stadt Xanten
Autor:

Christoph Pries aus Xanten

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