Studieren im Ausland, wer zahlt mir das?

Schon lange gehört es für deutsche Studenten sozusagen zum guten Ton, einige Semester im Ausland verbracht zu haben. Manche verlegen sogar ihr gesamtes Studium an eine Universität in einem anderen Land, vor allem innerhalb der EU. Das Problem an der Sache bleibt jedoch dasselbe: Ein Studium im EU-Ausland ist mit hohen Kosten verbunden. Während einige deutsche Bundesländer keine Studiengebühren erheben, so ist es im Ausland gang und gebe, dass Studenten eine Menge zahlen müssen, um die Dienste einer Universität in Anspruch nehmen zu können. Ausländische Studenten zahlen meist sogar noch ein wenig mehr.
Neben anderen Stipendien und Zuschüssen, die die Eltern der Studenten leisten, gibt es aber natürlich noch das gute alte BAföG. Das gilt nicht nur in Deutschland, denn schließlich kann man als Student auch Auslands BAföG erhalten. Dies passiert allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, was sich jedoch nun ändern soll. Bisher war es so, dass man nur dann staatliche Unterstützung für das komplette Studium im Ausland bekam, wenn man nachweisen konnte, davor mindestens drei Jahre ständig im Inland gewohnt zu haben. War dies nicht der Fall, dann hatte man nur Anspruch auf die Unterstützung für ein Jahr.

Dass dies gegen EU-Recht verstößt, nämlich das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit, stellte nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fest. Zwei Studenten hatten geklagt, nachdem ihnen nur ein Jahr lang Auslands BAföG zugesprochen wurde, weil sie zuvor einige Jahre im Ausland gewohnt hatten. Die alte Wohnsitzregel, so entschied das Gericht, soll nun nicht mehr gelten dürfen. Die Regelung sei einfach zu allgemein und einseitig gehalten. Die Bundesregierung hatte zuvor argumentiert, man wolle nur Studenten im EU-Ausland fördern, die sich ausreichend in die deutsche Gesellschaft integriert hätten. Einzelne Fälle sind auf diesem Bereich wahrscheinlich ein Fall für einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Auch Studenten, die zuvor bereits im Ausland gelebt haben, sollten in Zukunft definitiv das Recht dazu haben, ihr Studium auch im Ausland zu absolvieren oder fortzusetzen.

Autor:

Timo Adamsky aus Xanten

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