Beendigung der Rentendiskussion durch Neuregelung der Zuständigkeiten

Jeder Zweite Neurentner 2012 lag unter € 700.-- und die Situationen verschlechtern sich in den Folgejahren weiter. Jeder 4.te Arbeitnehmer arbeitet bereits im Niedriglohnsektor oder bezieht Leistungen nach Hartz IV.
Geplant ist die zukünftige Absenkung des Rentenniveaus auf 41-43 %, d.h. zukünftige Renten werden nicht mehr ausreichen einen auskömmlichen Lebensabend zu bestreiten.Nur Beamten-Pensionen liegen bei 71 % der letzten Nettobezüge, von gewollter Anpassung an die Rentenhöhe ist keine Rede und Erhöhungen erfolgen automatisch in der Weise, wie auch die Beamtenbesoldungen steigen und das alles v o l l aus Steuergeldern. Bekanntlich sehr komfortabel geregelt und nicht im Bereich von 0,25 % wie 2013 für Westrentner.
Renten werden aus Zwangsabgaben in eine V e r s i c h e ru n g bezahlt , sind keine Steuern un daher den Begehrlichkeiten der Politik schnellstmöglich zu entziehen, Versicherungsfremde Leistungen sind in den Staatshaushalt zu überführen und Wahlgeschenke und sonstige Gefälligkeiten oder Entnahmen,heute oft aus aus dem Rententopf finanziert, sind zu unterlassen.
1. Rentengesetze gehören in die Selbstverwaltung derer, die die Abgaben finanzieren und nicht in die Hände der""" Ideologen oder Lobbyisten""""
2. Alle Altersruhegelder -Renten und Pensionen- werden nach gleichen Regeln ermittelt , es entfallen die "Sondervorzüge" der Beamten.
3.Jährliche Anpassungen erfolgen in Höhe der Inflation oder nach dem Produktivitätszuwachs der deutschen Wirtschaft, je nach dem was höher ausfällt. Evtl. sind die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich anzupassen.
4. Um Altersarmut zu vermeiden und ausreichende Rentenbeiträge zu gewährleisten ist der Niedriglohnsektor und die Mißbrauchsmöglichkeiten "Leihe" abzuschaffen und ausreichende Mindestlöhne sind zu zahlen.

Autor:

Georg von Scheven aus Arnsberg-Neheim

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