Solarausbau statt Stadtgrün
Höchstens eine 5+ für Leitline Stadtgrün

Screenshot aus dem verlinkten Video:
Hinterlüftete Solarfassade, Solardach auf allen Seiten, Wärmepumpen auf dem Dachboden, getaktete Lüfter aus Trocken- und Sanitärräumen  | Foto: https://youtu.be/BMieSfhDNNQ
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    Hinterlüftete Solarfassade, Solardach auf allen Seiten, Wärmepumpen auf dem Dachboden, getaktete Lüfter aus Trocken- und Sanitärräumen
  • Foto: https://youtu.be/BMieSfhDNNQ
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Hier mein heutiger Redebeitrag im HAFI zu den geplanten Leitlinien Stadtgrün: (es gilt das gesprochene Wort)

Am 7.7.22 wurde das EEG 2023 verabschiedet und mit sofortiger Wirkung ist mit §2 der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegend.

Somit sind die Verwaltungsvorschläge zu den Leitlinien GRÜN mindestens im Bereich 4 ab Seite 12 möglicherweise rechtswidrig so lange das Gebäude noch netto Energie verbraucht und nicht selbst mehr erzeugt als es verbraucht? Seite 12 wird die CO2 Einsparung durch Fassaden und Dachgrün hervorgehoben die aber widersinnig ist, so lange das Gebäude selbst CO2 z.B. durch fossile Energieträger im Bereich Heizen/Kühlen verbraucht. Schließlich erzeugen Pflanzen höchsten 7% Energie aus Sonneneinstrahlung und Photovoltaik 20% direkte hochwertigste elektrische Energie oder Solarthermische Wärme.

Im Klimaschutzausschuss habe ich bereits beratend darauf hingewiesen, dass die Leitlinien Grün höchstens nachrangige Kriterien zu der Ausrüstung des Gebäudes mit eigener erneuerbarer Energieerzeugung sein sollten.

Die Stadt verbraucht nach Aussagen der Verwaltung 20 Millionen KWh durch fossiles Erdgas, was es um alles zu vermeiden gilt, da es den Haushalt mit nun wahrscheinlich 2 Millionen/Jahr statt 400t pro Jahr belastet. Es ist allein also aus wirtschaftlichen Gründen widersinnig Stadtgrün der energetischen Eigenversorgung der Gebäude vorzuziehen.

Insofern ist der für mich zugehörige Antrag der Fraktion der Grünen zu begrüßen der ab sofort KFW40+ für Baumaßnahmen der Stadt fordert, da er nun geltendem EEG2023 Recht entspricht.

Auch an Stelle von Hecken, die in der Ergänzung im Kapitel 3 nun ausdrücklich erwähnt werden gehören für mich bei negativer, weil fossiler CO2 Bilanz der Gebäudes Solarzäune, Solarfassaden und Dach-PV auf allen Gebäudeseiten zum Städtischen Gebäudebau ab sofort , nach EEG Paragraph 2, im überragenden öffentlichen Interesse dazu.

Die Verwaltung ist auch nicht zu beneiden, wenn öffentliche Werkzeuge wie der Solapotenzialatlas keine Fassadenpotenziale berechnet. Auch die Freiflächenpotenziale sind erst in der letzten Version 15 Jahre lang nicht erkennbar gewesen. Alle Hoffen auf die 3D Solarpotenzialatlas Version die das möglich machen soll.

Addendum:
Am Berufskolleg Berliner Platz in #Arnsberg werden seit 6 Wochen, mit Respekt vor der wie oben belegt aus der Zeit gefallenen handwerklichen Arbeit, die Fassaden von 7 Stockwerken aufwändigst verklinkert. Wem kann man noch sagen, dass in der gleichen Zeit und weniger Geld eine Solarfassade ganzjährig Energie erzeugt und weniger Kosten für das Gebäude verbraucht? Wie auch bestehende Gebäude mit Solarfassade funktionieren sieht man vielleicht in diesem VIDEO.

Autor:

E. Felix Werker aus Arnsberg

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