SICHER shoppe ich online!

Verbraucherzentrale Arnsberg klärt mit Vorträgen und Tipps über „Klickfallen“ auf

Einfach, bequem, schnell und günstig - so stellt man sich „Onlineshopping“ vor. Und im Grunde ist es auch so, wären da nicht diese Gefahren und Fallen, die im Internet lauern. Die Verbraucherzentrale Nord-rhein-Westfalen klärt im Zuge des Weltverbrauchertages eine Woche lang kostenlos auf!

Die Verbraucher vertrauen dem Internet - dieses Resümee zieht das Team der Verbraucherzentrale Arnsberg, Marlies Albus und Petra Golly! Denn zahlreiche Menschen bezahlen ihre Einkäufe im Internet per Vorkasse, sprich per Sofortüberweisung oder einfacher Überweisung.

Fatal - denn Banküberweisungen können nicht zurückgenommen werden.

Die Folge: Erhalten die Verbraucher ihre Ware nicht, sind sie ggf. Betrügern auf den Leim gegangen - das Geld ist weg!

Sichere Zahlungsmittel sind "Kauf auf Rechnung" und "Lastschrift"

Marlies Albus und Petra Golly warnen daher vor dem Zahlungsmittel „Vorkasse“ - sie empfehlen, die wirklich sicheren Zahlungsmittel zu verwenden, wie „Kauf auf Rechnung“ oder „Lastschrift“, sich also in der Tat erst die Ware zusenden zu lassen, um dann nach Überprüfung der Lieferung die Rechnung zu bezahlen. Lastschriften werden zwar oftmals zeitgleich abgebucht, können aber vom Verbraucher im Nachhinein zurück gezogen werden.

Im Zuge des Weltverbrauchertags am Sonntag, 15. März, hat sich die Verbraucherzentrale Arnsberg ein besonderes Programm ausgedacht - in der kommenden Woche stellt sie Vorträge, Tipps und ein Gewinnspiel zur Verfügung, so dass Verbraucher lernen, wie sie Klickfallen bei der Online-Bestellung erkennen können und auf keinen Fall hinein tappen!

Neue Gesetze bringen Vorteile - aber auch neue Nachteile

Denn gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche. „Kunden müssen solches Fehlverhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen.“, stellen Marlies Albus und Petra Golly von der Verbraucherzentrale Arnsberg klar.

Seit dem 13. Juni des vergangenen Jahres gelten neue Gesetze, was den Widerruf und mögliche Retouren angeht. Um eine Bestellung zu widerrufen reicht es zum Beispiel nicht mehr aus, das ungenutzte Produkt, sauber verpackt, wieder an den Onlineshop zurück zu senden, vielmehr muss nun der Widerspruch ausdrücklich erklärt werden. Bestenfalls per Einschreiben, rät die Verbraucherzentrale Arnsberg. Denn Emails reichen als Beweis in einem möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren nicht aus!

Tipps der Verbraucherzentrale Arnsberg

Um eben solche Retouren, Widersprüche und möglicherweise folgende Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden, gibt die Verbraucherzentrale handfeste Tipps:

Impressum - bevor Verbraucher sich blindwegs in einen Vertrag stürzen, sollten sie sich das Impressum des Onlineshops ansehen. Ist eine ladungsfähige Anschrift vorhanden? Ist ein Name angegeben? Handelt es sich um ein glaubwürdig erscheinendes Unternehmen? Ist überhaupt ein Impressum vorhanden? Wird Letzteres verneint, ist die Gefahr, dass es sich um eine betrügerische Webseite handelt, groß!

Vertragsinfos - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung etc. sind Vertragsinformationen, die einsehbar sein müssen. Ist dies nicht der Fall, sollte man vom Kauf absehen.

Preisvergleiche - Verbraucher können „die besten Preise“ im Internet auf Preisvergleichsportalen finden. Hier sollten jedoch mehrere Portale durchforstet werden.

Gütesiegel - besitzt der Onlineshop ein Gütesiegel, zum Beispiel „Trusted Shops“?

Bewertungen - Verbraucher sollten Kundenmeinungen lesen, um ggf. negative Bewertungen zu finden!

Autor:

Thora Meißner aus Arnsberg

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