Neues Gesetz in der Pipeline: Elektroschrott richtig entsorgen

In Einem sind sich alle einig: Im Hausmüll hat Elektroschrott gar nichts zu suchen - dafür ist er zu wertvoll, aber auch zu schädlich für die Umwelt!
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Neuauflage des Elektroaltgerätegesetz - wichtige Rohstoffe sichern und Schadstoffe fachgerecht entsorgen

Rund 500 Millionen Tonnen Elektroschrott sammelt die Welt in einem Jahr. Davon 24 Kilogramm pro Kopf allein in Deutschland! Alte Handys, Tablets, Mikrowellen, Kühlschränke und vieles mehr - aber wo endet die Lebensdauer unserer Elektrogeräte? In Deutschland mit rund 142 Tonnen im Restmüll - behaftet mit einer deutlichen Umweltverschmutzung und dem Risiko des illegalen Elektroschrott-Exports nach Afrika. Das neue Elektroaltgerätegesetz soll dem entgegenwirken und eine verbraucherfreundliche, umweltschonende sowie nachhaltige Entsorgung sichern!

Geburtstag, Weihnachten oder einfach mal so? Einen besonderen Anlass für den Kauf eines neuen Smartphones, Tablets oder Laptops braucht Deutschland nicht wirklich. Schon längst gehören die kleinen “Minicomputer” zur Standardausstattung. Der gesamte Haushalt steckt ja im Grunde voller Elektrogeräte (TV-Gerät, Beamer etc.)! Aber wohin mit dem alten, gegebenenfalls kaputten Gerät?

“Die bisherigen Möglichkeiten waren nicht sehr bürger- und verbraucherfreundlich. In den Kommunen wird zwar Elektroschrott angenommen, aber die Öffnungszeiten sind oft nur sehr begrenzt und das Rücknahmepunkte, z.B. beim Städtischen Bauhof, liegen außerhalb der Stadt. Das ist ein Problem für Berufstätige wegen der Zeiten und ein Problem für andere, z.B. ältere Menschen, wegen der schlechten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir müssen aber alles tun, um gefährliche Schadstoffe aus der Umwelt zu halten und vor allem Rohstoffe wieder zu verwerten. In Deutschland und Europa gibt es nur wenige Rohstoffe und die Gewinnung etwa von seltenen Erden und Metallen ist beispielsweise in Afrika mit vielen Problemen für die Umwelt und Menschenrechte verbunden”, so der heimische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese.

Jahrelanger Prozess

Daher reichte er im Jahr 2010 gemeinsam mit drei Kollegen im Europäischen Parlament einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Danach sollten alle Mitgliedsstaaten dafür Sorge tragen, dass im Interesse einer stärkeren Sensibilisierung der Nutzer sämtliche Vertreiber geeignete Sammel- und Informationssysteme für sehr kleine Altgeräte einrichten, die es den Endverbrauchern ermöglichen, kleine Altgeräte an einem gut zugänglichen und sichtbaren Sammelpunkt im Einzelhandelsgeschäft gebührenfrei abzugeben. Auch wenn die Mitgliedsstaaten inklusive der Deutschen Bundesregierung sich zunächst gegen diese Änderung gewehrt haben, wurde der Text in einer zweiten Lesung (Jahr 2011) präzisiert. “Es gab den berechtigten Einwand, dass sehr kleine Händler mit der Rücknahme für den dafür benötigten Platz ungebührlich belastet werden, deshalb gilt die Verpflichtung nur für große Geschäfte ab 400 Quadratmeter”, erläutert Liese. Im Januar 2012 wurde die Richtlinie beschlossen - üblicherweise hätten die Mitgliedsstaaten dann einige Jahre Zeit zur Umsetzung, so dass es in Deutschland erst jetzt zu dem entsprechenden Gesetz kommen würde.

Das Elektronikaltgerätegesetz, das letztendlich am 2. Juli 2015 vom Bundestag angenommen wurde, besagt, dass Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern zum einen verpflichtet sind, bei Abgabe eines neuen Gerätes an den Kunden auch die Annahme des alten, kaputten Geräts zu ermöglichen, zum anderen eine “Sammelstelle” für kleine Altgeräte (kleiner als 25 Zentimeter) entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe aufzustellen - unabhängig davon, ob das Gerät bei dem jeweiligen Geschäft gekauft wurde oder nicht.

Liese kündigte zudem weitere Projekte an: Die einheitlichen bzw. kompatiblen Ladekabel für Smartphones/Handys beispielsweise seien schon auf den Weg gebracht. Im Herbst lande das Thema “Wechselbare Akkus in Tablets, Laptops und Co.” auf dem Tisch der Kommission.

Kritik am neuen Gesetz

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt das neue Gesetz. Philip Heldt, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gruppe Umwelt: “Wir hätten uns zwar gewünscht, dass auch die Einzelhändler mit kleinerer Verkaufsfläche und Discounter zur Rücknahme verpflichtet worden wären, um so zum Beispiel auch in ländlichen Gegenden ein besseres Angebot zu haben, aber wir setzen darauf, dass der Handel hier im Zusammenspiel mit den lokalen Entsorgern verbraucherfreundliche Lösungen findet.”

Petra Niesbach, Verbraucherzentrale NRW, bemängelt zudem, dass mit einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern fast ausschließlich große Elektromärkte, wie Berlet in Neheim, betroffen wären - für die Bewohner in Arnsberg und Umgebung bedeute dies keine große Erleichterung. Man müsse hier die Größe der Verkaufsfläche einschränken - beispielsweise auf 200 Quadratmeter. Die 1:1 Rücknahme sei sehr zu begrüßen, mache aber auch mehr Sinn, wenn die Discounter einbezogen würden. Auch wenn diese nur selten auf die Größe der Verkaufsfläche kommen würden, so käme man dennoch auf einen nennenswerten Verkaufsanteil von Elektrogeräten.

Zudem müsse man auch den Onlinehandel mehr in die Verantwortung nehmen. Laut dem Bundesverband Technik des Einzelhandels werden circa 25% aller Elektrokleingeräte über den Onlinehandel abgesetzt. Da hier eine 1:1 Rücknahme ökonomisch und ökologisch eher ungünstig sei, sollte ein System geschaffen werden, das über eine Umlage auf die Onlinehändler eine verbrauchernahe Rücknahme finanziere.

Die Praxis

Das Elektronikaltgerätegesetz liegt dem Bundesrat im Herbst zur Abstimmung vor und soll bei positivem Ergebnis dann Anfang 2016 in Kraft treten!

Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er seinen kleinen Elektroschrott zukünftig bequemer und in näherer Umgebung loswerden kann - und zwar kostenlos! Das gilt aber lediglich für Handys, Tablets und sonstige kleine Elektrogeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind.

Bei größerem Elektroschrott gäbe es schon einige Händler, auch online, die innerhalb bestimmter Aktionen oder als guten Service bereits die Annahme von Altgeräten anbiete - hier müsse der Verbraucher aber ggfs. bei Abholung mit einer Frachtgebühr rechnen. Zwar dürfe der Anbieter keine Entsorgungsgebühr nehmen, eine Frachtgebühr sei aber rechtens.

Was die Wenigsten wissen: Auch heute müssen Verbraucher für den Kleinelektroschrott keineswegs den eventuell weiten Weg zum Wertstoffbringhof in Arnsberg in Kauf nehmen, da die Technischen Dienste der Stadt Arnsberg bereits seit geraumer Zeit so genannte “Sammelstellen” in Form von Mülltonnen in den Stadtbüros aufgestellt haben. Hier können z.B. Laptops, Toaster, Rauchmelder, Fahrradcomputer, Handys und so weiter kostenlos abgegeben werden!

Marlies Albus, Verbraucherzentrale Arnsberg, macht zudem darauf aufmerksam, dass viele Verbraucher Angst haben, ihr altes Handy, ihren alten Laptop oder ein sonstiges Speichermedium abzugeben, weil sich auf ihnen private Daten befinden. Die Verbraucherzentrale NRW hält aus diesem Grund einen Flyer parat, der Tipps gibt: Daten sicher löschen - Altgeräte recyceln!

In Einem sind sich alle einig: Im Hausmüll hat Elektroschrott gar nichts zu suchen - dafür ist er zu wertvoll, aber auch zu schädlich für die Umwelt!
Alte oder kaputte Handys, MP3-Player, Radios oder Fotokameras landen im Nullkommanichts in der Ecke oder aber direkt in der schwarzen Tonne. Doch das ist nicht der richtige Weg. Denn in ihnen stecken wertvolle Metalle, ebenso aber auch schädliche Stoffe. Das geplante Elektroaltgerätegesetz soll Abhilfe schaffen!
Autor:

Thora Meißner aus Arnsberg

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