Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS Coronavirus CoV“
Drehbuch der Pandemie

In der ZDF-Sendung Frontal 21, wurde unter dem Titel „Versäumte Pandemie-Vorsorge, Schlecht vorbereitet trotz Warnung“ darüber berichtet, dass bereits 2012 eine Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden erstellt und im Januar 2013 dem Bundestag (Bundestag Drucksache 17/12051) vorgelegt wurde. hier klicken Auch in der Sendung „Anne Will“ und "maischberger. die woche" wurde die Risikoanalyse am Rande erwähnt. Was genau drinsteht kam dabei nicht zur Sprache.
Die Risikoanalyse liest sich wie ein Drehbuch zu der jetzt laufenden Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie, wobei wir erst am Anfang stehen, wie Jens Span, Bundesminister für Gesundheit sagte, „Die Ruhe vor dem Sturm“.
Liest man die Drucksache, so darf man sich nicht nur auf die Seite 5 beschränken, dort wird nur ganz grob umschrieben, sondern man muss den Anhang 4 dazu lesen der auf der Seite 55 beginnt. Und Jens Span hat recht, wir befinden uns erst am Anfang, gleich „Die Ruhe vor dem Sturm“.

Natürlich hat es jetzt keinen Zweck nachzukarten, „hätte, hätte Fahrradkette“, doch feststeht, man hat das Szenario der Risikoanalyse und die vorgeschlagenen Vorkehrungsmaßnahmen ignoriert.

Bis jetzt trifft das Szenario 1:1 zu und sollte es weiter zutreffen ... ... ...
Die Risikoanalyse kann als PDF heruntergeladen werden – Suchen - Bundestag Drucksache 17/12051

Hier ein kleiner Auszug aus der Risikoanalyse:

Das vorliegende Szenario beschreibt ein außergewöhnliches Seuchengeschehen, das auf der Verbreitung eines neuartigen Erregers basiert. Dem Szenario ist der zwar hypothetische Erreger „Modi-SARS“zu Grunde gelegt, dessen Eigenschaften im Informationsblatt (siehe Anhang) beschrieben sind und der sehr eng an das SARS-Virus angelehnt ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können. (z.B. SARS-Coronavirus [CoV] (...)

Beschreibung des Ereignisses
Das hypothetische Modi-SARS-Virus ist mit dem natürlichen SARS-CoV in fast allen Eigenschaften identisch. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Übertragung des Virus auf einen Menschen bis zu den ersten Symptomen der Erkrankung, beträgt meist drei bis fünf Tage, kann sich aber in einem Zeitraum von zwei bis 14 Tagen bewegen. Fast alle Infizierten erkranken auch. Die Symptome sind Fieber und trockener Husten, die Mehrzahl der Patienten hat Atemnot, in Röntgenaufnahmen sichtbare Veränderungen in der Lunge, Schüttelfrost, Übelkeit und Muskelschmerzen. (...)

Die Letalität ist mit 10% der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1%, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50% liegt. Die Dauer der Erkrankung unterscheidet sich ebenfalls in Abhängigkeit vom Alter der Patienten; jüngere Patienten haben die Infektion oft schon nach einer Woche überwunden, während schwerer erkrankte, ältere Patienten rund drei Wochen im Krankenhaus versorgt werden müssen, auch Behandlungsbedarf von bis zu 60 Tagen wurde für das SARS-CoV beschrieben. (...)

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über Tröpfcheninfektion, da das Virus aber auf unbelebten Oberflächen einige Tage infektiös bleiben kann, ist auch eine Schmierinfektionen möglich. Mit Auftreten der ersten Symptome sind die infizierten Personen ansteckend. (...)Ein Impfstoff steht ebenfalls für die ersten drei Jahre nicht zur Verfügung. Neben Einhaltung von Hygienemaßnahmen können Schutzmaßnahmen in dem Sinne also ausschließlich durch Absonderung Erkrankter bzw. Ansteckungsverdächtiger, sowie den Einsatz von Schutzausrüstung wie Schutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhen getroffen werden. Absonderung, Isolierung und Quarantäne sind aber nur von begrenzter Wirksamkeit, da schon bei Beginn der Symptomatik eine sehr ausgeprägte Infektiosität besteht.

Auftretensort/RäumlicheAusdehnung
Das Ereignis tritt global auf (hauptsächlich Asien, Nordamerika, Europa). Die Ausbreitung in Deutschland erfolgt über eine Messestadt in Norddeutschland und eine Universitätsstadt in Süddeutschland. In der Initialphase des Geschehens werden insgesamt zehn Fälle nach Deutschland eingetragen. Hierbei sind zwei Fälle von besonderer Bedeutung, da sie Schlüsselpositionen für die Verbreitung einnehmen (s. 2.3Auslösende Ereignisse). Die anderen Fälle betreffen Reisende, die zur Verbreitung beitragen. Die Verbreitung erfolgt flächendeckend über Deutschland, analog zur Bevölkerungsdichte. (...)

Dauer und Verlauf
Wie lange dauern das Ereignisund/oder seine direkten Auswirkungenan?
Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt mit der Annahme, dass nach dieser Zeit ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge verfügbar ist. Der Erreger verändert sich im Verlauf der drei Jahre durch Mutationen so, dass auch Personen, die eine Infektion bereits durchlebt haben, wieder anfällig für eine Infektion werden. Hierdurch kommt es insgesamt zu drei Erkrankungswellen unterschiedlicher Intensität. (...)

Die Ausbreitung wird auch durch den Einsatz antiepidemischer Maßnahmen verlangsamt und begrenzt. Solche Maßnahmensind etwa Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten oder andere Absonderungsmaßnahmen wie die Behandlung von hochinfektiösen Patienten in Isolierstationen unter Beachtung besonderer Infektionsschutzmaßnahmen. Mittel zur Eindämmung sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen. Neben diesen Maßnahmen, die nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet werden können, gibt es weitere Empfehlungen, die zum persönlichen Schutz, z.B. bei beruflich exponierten Personen, beitragen wie die Einhaltung von Hygieneempfehlungen. (...)

Über den Zeitraumder ersten Welle (Tag 1 bis 411) erkranken insgesamt 29 Millionen, im Verlauf der zweiten Welle (Tag 412 bis 692) insgesamt 23 Millionen und während der dritten Welle (Tag 693 bis 1052) insgesamt 26 Millionen Menschen in Deutschland. Für den gesamten zugrunde gelegten Zeitraum von dreiJahren ist mit mindestens 7,5Millionen Toten als direkte Folge der Infektion zu rechnen. Zusätzlich erhöht sich die Sterblichkeit sowohl von an Modi-SARS Erkrankten als auch anders Erkrankter sowie von Pflegebedürftigen, da sie aufgrund der Überlastung des medizinischen und des Pflegebereiches keine adäquate medizinische Versorgung bzw. Pflege mehr erhalten können. Von den Erkrankten sterben rund 10%. (...)

Die enorme Anzahl Infizierter, deren Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie hospitalisiert sein sollten bzw. im Krankenhaus intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, übersteigt die vorhandenen Kapazitäten um ein Vielfaches. Dies erfordert umfassende Sichtung (Triage) und Entscheidungen, wer noch in eine Klinik aufgenommen werden und dort behandelt werden kann und bei wem dies nicht mehr möglich ist. Als Konsequenz werden viele der Personen, die nicht behandelt werden können, versterben. (...)

Vorhersagbarkeit/Vorwarnung/Kommunikation
Der Erreger Modi-SARS wurde erst wenige Wochen vor dem ersten Auftreten in Deutschland entdeckt. Die offizielle Warnung über die regulären WHO-Meldewege erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, als bereits die ersten beiden Erkrankungen in Deutschland festgestellt werden. (...)

Behördliche Maßnahmen
Zu den behördlichen Maßnahmen im Gesundheitswesen zählen Absonderung, Isolierung und Quarantäne. Absonderung beschreibt die räumlichen und zeitlichen Absonderungsmaßnahmenvon Kranken, Krankheits-und Ansteckungsverdächtigen voneinander undauch von empfänglichen, nicht-infizierten Personen, aber auch in Gruppen (Kohorten-Isolierung, -Quarantäne, Haushaltsquarantäne). Quarantäne definiertdie Absonderung nichtbehandlungsbedürftiger Personen, ohne Kranke oder Krankheitsverdächtige einzuschließen.(...)unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§16 IfSG), wie z.B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz2Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz5bis 8 und §28 IfSG).(...)

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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