Laufzeitverlängerung – nicht ohne Bundesrat!

Die Länder führen die Aufsicht über die Kernkraftwerke im Auftrag des Bundes durch. Da also bei einer Verlängerung der Laufzeiten auch eine Verlängerung der Auftragsverwaltung (Bund) ansteht, bedarf es meiner Auffassung nach auch einer Zustimmung der Ländervertretung. Ansonsten wird die Verwaltungsautonomie der Länder eingeschränkt. Auch die Fassung des Atomgesetzes vor 50 Jahren kann nicht greifen, weil der Atomausstieg von 2002 die Restlaufzeiten beschränkt und dadurch wurde auch die Bundesauftragsverwaltung begrenzt.
Sollte der Bundesrat nicht mit einbezogen werden, liegt es erst mal am Bundespräsident ob er ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung unterschreibt. Letztendlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Verfassungsgericht wird sich mit Sicherheit an den Sicherheitsstandards ( z.B. Flugzeugabstürze) und an das ungelöste Endlagerproblem orientieren.
Ich bin mir sicher, dass eine Klage in Karlsruhe Erfolg haben wird.
Sollte doch der Bundesrat mit eingeschaltet werden, bin ich gespannt, ob es dort zu einer Kompromisslösung kommt. Jeder Kompromiss wäre jedoch ein Einknicken von SPD und Grüne.

Auf ins Wendland: "Atomkraft - Nein Danke!" www.lokalkompass.de

Bericht von Thomas Velten Kleve: www.lokalkompass.de

Mitmachaktionen
„Wir sind Aussteiger“
Jede und Jeder kann gegen die Atompolitik der Bundesregierung protestieren und einfach Name, Foto und Kurz-Statement gegen AKWs hochladen. Auf Initiative der Deutschen Umwelthilfe protestieren Prominente und Nicht-Prominente im Internet gemeinsam gegen Pläne zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Mitmachen unter www.wir-sind-aussteiger.de

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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