Kreispolizeibehörde Kleve
Kreis Kleve - Die Polizei informiert zum Thema E-Scooter

Flyer E-Scooter | Foto: Polizei Nordrhein-Westfalen

Am Freitagnachmittag (14. Januar 2022) testete eine 61-jährige Frau aus Rees ihren neuen E-Scooter und machte eine Probefahrt auf einem Wirtschaftsweg in Esserden. Bei einer Bremsung auf der feuchten Fahrbahn rutschte der E-Scooter weg, die Reeserin stürzte und verletzte sich.

Man sieht sie auch auf den Straßen im Kreis Kleve immer mehr, die elektrisch betriebenen Roller. Durch die Polizei werden aber in letzter Zeit vermehrt Verstöße festgestellt, auch an Verkehrsunfällen waren sie schon beteiligt. Aus diesem Grund möchten wir rechtliche Informationen zu E-Scootern geben.

E-Scooter
- dürfen bauartbedingt bis zu 20 km/h fahren.
- sind nur für jeweils einen Fahrenden bestimmt. Es darf keine weitere Person mitgenommen werden! - können auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden, falls nicht vorhanden, fährt man auf der Fahrbahn.
- dürfen ohne Helm benutzt werden; das Tragen eines Helms wird jedoch von der Polizei empfohlen.
- können ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.
- sind ab 14 Jahren freigegeben und dürfen bis 12 km/h bereits ab 12 Jahren gefahren werden.

Zu beachten ist bei E-Scootern folgendes:
- Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Beleuchtung überprüfen.
- Eine gültige Betriebserlaubnis muss vorliegen.
- Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen sind Pflicht
- Gehwege und Fußgängerzonen zu benutzen und entgegen der Einbahnstraße zu fahren, ist tabu.
- Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
- Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
- Kein Handy während der Fahrt in der Hand halten oder bedienen, bitte!

Werden nicht zugelassene Tuningbauteile zur Erhöhung der möglichen Höchstgeschwindigkeit eingebaut, hat das erhebliche Folgen! Die Betriebserlaubnis des E-Scooters erlischt und er fällt nicht mehr unter die rechtlichen Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung. Der E-Scooter wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug und damit fahrerlaubnispflichtig. Ist der Nutzer nicht im Besitz eines Führerscheins, macht er sich strafbar wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Beim Kauf eines E-Scooters darf nicht blind davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug den vorgeschriebenen Richtlinien zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Es werden vor allem im Internet und im Ausland, wo andere Vorschriften gelten, E-Scooter angeboten, die aufgrund ihrer Ausstattung im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen, beispielsweise wegen ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h.

Bei einer Fahrt ohne Versicherungskennzeichen macht man sich strafbar, da ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Noch mehr Informationen gibt es hier: www.polizei.nrw/e-scooter

Die Polizei rät: Informieren Sie sich, bevor sie losfahren! 

Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de
https://kleve.polizei.nrw/

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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