In eigener Sache

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Am Montag, 11. Juni, hatte ich einen Bericht eingestellt unter dem Titel: „Moyland: Vom Baron höchst persönlich...“
Sicherlich haben einige von euch diesen Bericht gelesen; ich gehe davon aus, denn er wurde über Nacht fast 800-mal angeklickt.
Heute Morgen erhielt ich per Mail die Nachricht, dass mein Beitrag zur Bearbeitung in meine Arbeitsmappe verschoben wurde, weil es eine anwaltliche Aufforderung gab: „Der Beschwerdeführer will weder, dass sein Name noch sein Foto (Persönlichkeitsrecht) veröffentlicht werden.“
Da also mein Bericht nun in meiner Arbeitsmappe zu Bearbeitung stand, habe ich diesen bearbeitet und bin den Forderungen nachgekommen. Dazu habe ich dann folgende Erklärung hinzugefügt: „Wenn jemand ein Schreiben, in diesem Fall eine Rechtfertigung zum Angeln, hinter der Windschutzscheibe auslegt, dann tut er damit kund, dass dieses Schreiben auch von allen Vorbeikommenden gelesen wird, macht es demnach öffentlich. Den Namen des Herren habe ich nicht veröffentlicht! Auf dem Schreiben ist lediglich eine Gesellschaft „XXX“ vermerkt. Wenn jemand sich in einem Boot auf einen See begibt, muss er damit rechnen, nimmt dies in Kauf, dass er auch fotografiert wird, zumal es recht ungewöhnlich ist, das auf dem Moyländer See geangelt wird.
Die anwaltliche Aufforderung die Veröffentlichung zu entfernen hält m. E. einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Den Bericht werde ich dennoch abändern, bzw. den Namen der Gesellschaft und den Angler schwärzen. Ansonsten den Bericht nicht weiter abändern."

Nachdem ich den Bericht erneut eingestellt hatte erhielt ich eine telef. Nachfrage (nicht die einzige heute), wo denn mein Bericht geblieben wäre? Als ich nachschaute musste ich feststellen, dass er nach ca. ½ Std. wieder in meinen Arbeitsordner verschoben wurde. Dazu erhielt ich dann folgende Mail: “...um vorweg Missverständnisse auszuschließen: Wir vertrauen Deinen Informationen und schätzen Deine Veröffentlichungen. Jetzt ist nur die Frage: Wollen wir das Risiko eingehen, dass die Gegenseite den Rechtsweg bestreitet, was evtl. sehr kostspielig werden kann? Wir können den Sachverhalt selbst nicht überprüfen und wollen natürlich unsere Teilnehmer vor evtl. Nachteilen schützen.“

Zum Sachverhalt: Dazu gibt es Zeugen!

Jetzt frage ich mich natürlich: Obwohl ich die anwaltliche Forderung erfüllt habe - welches Risiko jetzt noch besteht? Ich frage mich auch: Welche mächtigen Herrschaften dahinter stecken, soviel Druck ausüben können, um die Veröffentlichung zu verhindern, obwohl die Forderung erfüllt wurde?
Das Geschehen vom Sonntag soll ungeschehen gemacht werden –nichts für die Öffentlichkeit. Das ist nicht mein Ding!

Mein Bericht mit der Überschrift „Moyland: Vom Baron höchst persönlich...“
fing so an:

In Artikel 3 des Grundgesetzes, Absatz 1 steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Dies sollte doch auch gelten für den Bereich des Naturschutzes. Doch, in Moyland scheint dies nicht in jedem Fall so zu sein. Was das Fußvolk nicht darf, darf die Elite par ordre.
Über den Moyländer See habe ich schon mehrfach berichtet, auch darüber, dass es in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September, ein Betretungsverbot für den Uferbereich aus Naturschutzgründen gibt. Ein Schild macht auf dieses Verbot aufmerksam. Am Sonntag spazierte ich auf dem südlichen Weg, nicht im Uferbereich, und sah auf dem See ein Gummiboot mit einem Fischer. Wenig weiter ein Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen, im Wald abgestellt.
Weiter:
Hinter der Windschutzscheibe ein Schreiben (s. Abb. jetzt ganz schwarz) „Fliegenfischen in Moyland Ordnung“. Ausgestellt wurde der Schein von der (jetzt XXX) Moyland (ohne Unterschrift) für die Gesellschaft "XXXX" (mit Unterschrift).
Das Schreiben war gut sichtbar, es sollte jeder der vorbeikommt auch sehen, somit war es öffentlich! Die Fotografie habe ich dem Kreis Kleve zur Verfügung gestellt.
Und weiter:

Also mal den Fischer fragen warum er trotz Verbot hier fischt? Antwort: Für ihn gelte das Verbot nicht, er habe die Erlaubnis vom Baron höchst persönlich.
Die Untere Landschaftsbehörde und die Jagd- und Fischereibehörde werden sich nun mit der Genehmigung befassen. Leider konnte man mir auf Anfrage nicht mitteilen, ob es für den Moyländer See eine Ausnahmegenehmigung gibt, dies wird noch geklärt. Die (jetzt XXX) Moyland habe ich angeschrieben mit der Bitte um Aufklärung. Bericht Ende.
Danach 2 Links: Zum Moyländer See: hier klicken
Zum angeblichen Baron: hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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