Moyland Wald und See: Quod licet Iovi, non licet bovi

Vor einiger Zeit berichtete ich über einen Angler im Gummiboot auf dem Möyländer See, der dazu auch noch seinen Wagen mitten im Wald abstellte. siehe hier
Wie bekannt sein dürfte, stehen unmittelbar vor dem See Betretungs-Verbotsschilder für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September.
Den Artikel 3 des Grundgesetzes, Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, stellte ich damals infrage und heute komme ich, nach meiner Nachfrage beim Kreis Kleve (Jagen und Fischen ist erlaubt durch den Eigentümer), zu dem Ergebnis: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich und nachfolgende Sprüche treffen den Nagel auf den Kopf:
„Quod licet Iovi, non licet bovi“ (Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt) und
„Aliis si licet, tibi non licet“ (Wenn es anderen erlaubt ist, so doch nicht dir). Die Sprüche stammen von Publius Terentius Afer, 1. Jh. v. Chr.; Jupiter steht dabei für den Göttervater Jupiter, Herrscher des Olymps, ausgestattet mit Macht und Autorität gegenüber dem Ochsen, ein abhängiger Sklave in Frondienst.
Die Verbotsschilder dienen nach Auffassung des Kreises auch eher dazu, um dort das Baden zu unterbinden, denn besonders geschützt ist der See mit Umfeld nicht, es gilt dort nur der Landschaftsschutz, also z.B. es dürfen dort keine Bauwerke errichtet werden. Dem möchte ich nachfolgendes aus dem Landschaftsplan Kreis Kleve entgegenstellen (Zitate):
Die Schutzwürdigkeit des Landschaftsschutzgebietes Moyländer Wald ist begründet in
- der besonderen ökologischen Bedeutung und dem hohen ökologischen Entwicklungspotenzial des Baggersees Moyland
- der besonderen Bedeutung des Waldgebietes und des Baggersees für das Naturerleben
und für die landschaftsbezogene Erholung
- der besonderen Bedeutung der Waldflächen für Fledermausarten aufgrund des Altholzbestandes und der räumlichen Anbindung zu Wasserflächen
- der Bedeutung der Feuchtbereiche insbesondere als Laichplatze für Amphibien
und weiter:
- Pflege und Entwicklung von Rohrichten, Verlandungs- und Schwimmblattgesellschaften sowie Hochstaudenfluren in den Uferbereichen des Baggersees
- Erhaltung und Entwicklung von Trocken- und Magerrasen im Bereich der Böschungen

Das hört sich also ganz anders an, eher Richtung Naturschutzgebiet, so wie es unterhalb des Sees bereits ein Naturschutzgebiet gibt.

Generell gibt es ein Betretungsrecht des Waldes. Zur Sperrung von Waldflächen steht im Landesforst- und im Bundeswaldgesetz folgendes:
§ 4 (§14)
(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.
(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist.
Klar, das Privileg Jagd ist ausgenommen! Aus wichtigen Gründen! Fauna, Flora, Naturschutz wird erst gar nicht erwähnt!

Ich kann den Eigentümer des Waldes/Sees bei seinem Betretungsverbot für den o. a. Zeitraum nur unterstützen. Doch, wenn er es ehrlich mit dem Naturschutz meint, dann sollte er auch so konsequent sein und keine Genehmigung wie z. B. für das Fischen erteilen.

Wie Wildhege und Jagd in Moyland aussehen kann: „Lust am Töten“ im Revier Moyland
Moyländer See sollte Mülldeponie werden: hier klicken
Rund um den Moyländer-See: hier klicken
Herbst am Moyländer See: hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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