Bedburg-Hau: Bürgerbegehren kontra Parkplätze Gemeindezentrum

Heute erhielt ich von den Vertretungsberechtigten (Bürgerbegehren) die Nachricht, dass bis heute bereits über 1.000 Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurden. Darüber hinaus können noch Unterschriften nachgereicht werden.
Hier nachfolgend die Pressemitteilung vom Mittwoch wo bereits 960 Unterschriften eingereicht wurden.

Pressemitteilung der Bürgerinitiative für den Erhalt der Grün- und Freizeitfläche im Gemeindezentrum Bedburg-Hau: Die Initiative teilt mit, dass das Bürgerbegehren Fahrt aufnimmt. Am Mittwoch 30. April wurden die ersten Unterschrift-Listen, 81 Listen mit insgesamt 960 Unterschriften, in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Damit dürften die geforderten 9 Prozent bereits erreicht sein. Die Initiative wird, um mögliche Streichungen auf der Liste (unkorrekte Eintragungen) vorzubeugen, weiter sammeln. Eine weitere Begründung ist, dass die Sammlung eigentlich am 7. April beginnen sollte, jedoch durch Verzögerung, durch die Gemeindeverwaltung, die Sammlung erst am 10. April begonnen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schel

Der Gemeinderat wird sich also am 13. Mai (Ratssitzung) mit dem Thema beschäftigen müssen. Auch wenn der Rat nicht gleich über das Bürgerbegehren entscheiden muss, so muss er doch die Rechtsmäßigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Nach Feststellung der Rechtsmäßigkeit, daran besteht kein Zweifel, dürfen keine weiteren Maßnahmen unternommen werden die einem evtl. anstehenden Bürgerentscheid entgegen stehen.
Zur Rechtsmäßigkeit:
Bei der Zulässigkeitsprüfung wird die materielle und
formelle Zulässigkeit geprüft; hiernach muss der Rat vorgehen.
· Fällt der Gegenstand unter den Negativkatalog? (ist mit nein zu beantworten)
· Ist das Begehren fristgerecht eingereicht? (ist mit ja zu beantworten - bis 6 Wochen nach Ratsbeschluss)
· Liegen genügend Unterschriften vor? (ist mit ja zu beantworten wenn 9 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben haben und die Unterzeichner identifizierbar sind)
· Ist die Fragestellung hinreichend bestimmt, ist ihr Inhalt vollziehbar? (ist mit ja zu beantworten; Auf allen Unterschriftenlisten muss die Abstimmungsfrage stehen.
Die Abstimmungsfrage muss nicht unbedingt eine Frage sein. Es kann auch ein Aussagesatz sein. Auch kann die Frage/Aussage aus mehreren Sätzen bestehen,
wenn das zur Klarstellung nötig ist. Wichtig ist, dass jedem klar ist, was gemeint ist.
Auch muss die Frage/Aussage so formuliert werden, dass sie im Sinne des Bürgerbegehrens mit "Ja" beantwortet werden kann. Die Örtlichkeit ist genau angegeben mit Gemeindezentrum, Klosterplatz, parkähnliche Grün- und Freizeitfläche und Parkplatzerweiterung und somit für jeden nachvollziehbar.)
· Gibt es eine Begründung? (Ist mit ja zu beantworten; Begründung steht auf der Unterschriftenliste)
· Sind ein, zwei oder drei Vertretungsberechtigte aufgeführt? (Ist mit ja zu beantworten; 3 Vertretungsberechtigte stehen auf der Unterschriftenliste)

Die Angaben auf der Unterschriftenliste und die Rechtsmäßigkeit wurden durch "Mehr Demokratie NRW e. V." geprüft.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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