Bedburg-Hau: Kreisverkehr und „Zahlenspiel“

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Keine Sorge, hier geht es nicht wieder um die immensen Kosten die für den Bau des Kreisels anfallen, sondern eher um die Notwendigkeit des Kreisels und um Zahlen zum Verkehrsaufkommen, wie damit umgegangen wurde.
Im Rahmen einer sog. „Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung“ (EG- Umgebungslärmrichtlinie) und eines RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7.2.2008, mussten Städte und Gemeinden in der 1. Stufe alle Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichem Verkehrsaufkommen über 6 Mio. Fahrzeuge, und in der 2. Stufe mit 3 Mio. Fahrzeuge nach dieser Richtlinie melden.
Der Lärmaktionsplan beinhaltet u.a.:
- Beschreibung der Stadt/Gemeinde und den zur berücksichtigenden Lärmquellen,
- Zusammenfassung der Ergebnisse der Lärmkarten
-Informationen zur Rechtslage (zuständige Behörde, Grenzwerte, ...)
-Angaben zu bereits vorhandenen oder für die nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung
-Überlegungen zur Plandurchführung und zur Kontrolle der Ergebnisse
-Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete
-langfristige Strategien zur Verbesserung der Lärmsituation
-Abnahme der Anzahl der vom Lärm Betroffenen durch die geplanten Maßnahmen

Mit Schreiben vom 29. 10. 2008 hat die Gemeinde Bedburg-Hau die Umsetzung der Richtline an das Landesamt NRW gemeldet (s. Abb.) und von dort wurde die Meldung nach Brüssel weitergeleitet.
Gemeldet wurden folgende Hauptverkehrsstraßen:
B 57 Kalkarer Straße mit 2,6 Mio. Fahrzeugen jährlich,
B 9 Gocher Straße mit 4,4 Mio. Fahrzeugen jährlich und
L 362 Uedemer Straße mit 1,8 Mio. Fahrzeugen jährlich.

Wie wir alle in Bedburg-Hau und darüber hinaus bemerkt haben hat der Verkehr auf der Uedemer Straße in den letzten Jahren enorm zugenommen und damit ist auch der neue Kreisverkehr zu rechtfertigen. Interessant wäre zu erfahren, wie sich die Zahl von 2008 weiterentwickelte, zumal 2009 der Supermarktkomplex öffnete und ob die Zahlen der Gemeinde stimmen. Erwarten könnte man, dass die Zahl erheblich gestiegen ist und die 3 Mio.-Grenze (2.Stufe) weit überschreitet.

Wurden 2008 falsche Zahlen gemeldet?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ja, zum Teil!
Aus der Verkehrszählung 2005 vom Land NRW, auf die sich die Gemeinde beruft, geht ganz klar hervor, dass an einer Mess-Stelle in Höhe des Gemeindezentrums 10.472 Kfz/24 h (= 3,8 Mio./j.)registriert wurden (s.Abb.). B9 Gocher Straße 12.271 (0 4,4 Mio./J. diese Zahl stimmt) und B 57 Kalkarer Straße 6.817 (auch das kommt hin). s. dazu auch Abb.
In 2010 wurden auf der Uedemer Straße rd. 600 Kfz/tägl. mehr registriert. (Eröffnung der Supermärkte 2009!)

Bereits 2003 höhere Zahlen!

Im Jahr 2003 wurde eine sog. „Städtebauliche Rahmenplanung Gemeindezentrum“ aufgestellt. Im Wesentlichen ging es um die „Südtangente“, Umbau der Uedemer Straße, Bebauung nördlicher Klinikteil, Friedhofsverlegung.
In dieser Rahmenplanung gab es auch bereits Zahlen zu dem Verkehrsaufkommen auf den o.a. Straßen.
Auf der Seite 15 der Rahmenplanung steht rechts in einer Auflistung folgendes:
L 362 Uedemer Straße 10.942 Kfz/24 h. (Anm., das sind rd. 4 Mio./J. !!!)
B 9 Gocher Straße 17.864 Kfz/24 h. (Anm., das sind rd. 6,5 Mio./J. !!!)
B 57 Kalkarer Straße 9.622 Kfz/24 h. (Anm., das sind rd. 3,5 Mio./J. !!!)
Bis aufs letzte Fahrzeug genau sind diese Zahlen! Und alle überschreiten die 2. Stufe von 3. Mio./J.
Doch 5 Jahre später, 2008, wurden erheblich geringere Zahlen gemeldet.
Für die Uedemer Straße 2,2 Mio., Gocher Straße 2,1 Mio. und für die Kalkarer Straße fast 1 Mio. Fahrzeuge weniger!
Was ist hier „falsch“ gelaufen?

Das Verkehrsgutachten zur Parkplatzerweiterung von 2014
Auf Seite 15 und 20 des Gutachtens kommt man zu dem Ergebnis das die Verkehrsbelastung auf der Uedemer Straße im Einmündungsbereich Rosendaler Weg bei 10.600 Kfz/24 h liegt. Dem Gutachten kann man auch entnehmen, dass die Zählung nur an einen Tag, von 6 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr, vorgenommen wurde, Zitat: „Die Knotenpunktzählung wurde am Dienstag, den 02.09.2014 in der Zeit von 6:00 bis 9:00 Uhr sowie 15:00 bis 19:00 Uhr außerhalb der Ferienzeit im 15-Minuten-Intervall durchgeführt.“
Also, von 19 Uhr bis 6 Uhr und von 9 Uhr 15 Uhr wurde nicht gezählt!
Repräsentativ ist dies wohl nicht. Haben einige Geschäfte nicht bis mind. 20 Uhr geöffnet? Sind von 9 bis 15 Uhr Bürgersteige bzw. Fahrbahnen in Bedburg-Hau hochgeklappt?
Gut und gerne kann man auf die 10.600 nochmal 4.000 obendrauf zählen. Dies würde bedeuten, dass auf der Uedemer Straße über 5 Mio. Fahrzeuge jährlich unterwegs sind.
Für den Rosendaler Weg (zwischen Uedemer Straße und Bedburger Weg) gibt das Gutachten 4.400 Kfz/24 h an. Auch hier sollte man getrost 1.000 mehr annehmen; damit lägen wir bei 1,6 Mio. jährlich.

Es hilft alles nichts:
Es sollte mal mit Hilfe von Induktionsschleifen über einen längeren Zeitraum gemessen werden. Fakt ist jedoch, dass die Zahlen, die 2008 von der Gemeinde gemeldet wurden, gelinde gesagt „schön gerechnet“, schön nach unten gerechnet wurden.
Warum?
Doch wohl nur weil:
- Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oderüberschritten wird.
- Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel der Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Als „ruhige Gebiete“ kommen sowohl bebaute Gebiete, z.B. Wohngebiete, als auch unbebaute Gebiete in Betracht.
- Gemäß § 47 d BImSchG sind die Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Der abschließende Beschluss über den Lärmaktionsplan ist grundsätzlich dem Rat der Gemeinde vorbehalten.

In der Mitteilung Bedburg-Haus an das Land NRW wird darauf hingewiesen, dass keine der Straßen über 6 Mio. Fahrzeuge aufweist. Doch mittlerweile geht es um Stufe 2, also um Straßen mit 3. Mio. Fahrzeugen.
Kleve hat in diesem Jahr die Stufe 2 umgesetzt, hier klicken
In der Stadt Kleve wird bereits seit Jahren lärmmindernder Splittmastix-Asphalt bei stark frequentierten Straßen eingesetzt. Lärmminderung: 0,5 – 1,5 dB (bei Asphalt)
2 – 5 dB in Abh. der Geschwindigkeit, des Fahrzeugtyps und des eingesetzten Belags.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt verbindliche Termine zur Umsetzung vor:
Für die 2. Stufe, Hauptverkehrstraßen über 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr, Lärmkartierung 30. Juni 2012 und Lärmaktionsplanung 18. Juli 2013,sowie eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung wiederkehrend alle 5 Jahre.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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