Polizei Bochum : Strafgesetzbuch scheint ein Bochumer Autofahrer nicht zu kennen.
Bei erlaubten 50 km/h: Autofahrer rast mit "160" über die Universitätsstraße - Führerschein und Pkw beschlagnahmt

Autofahrer rast mit "160" über die Universitätsstraße - Führerschein und Pkw beschlagnahmt

§ 315d / Verbotene Kraftfahrzeugrennen: "Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Zumindest die dritte Alternative dieses Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch scheint ein Bochumer Autofahrer (31) nicht zu kennen.

Am gestrigen 28. November (Samstag), gegen 12.55 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung dieser Mann auf, der mit einem PS-starken VW Golf auf der Universitätsstraße in Richtung Innenstadt unterwegs war - mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Die Polizeibeamten nahmen in Höhe der Schattbachstraße umgehend die Verfolgung auf und lasen auf dem Tacho ihres Streifenwagens eine Geschwindigkeit von 160 Km/h (!) ab. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 50 Km/h begrenzt.

An der Max-Imdahl-Straße gelang es den Beamten, den Golf zu stoppen und damit die gefährliche Fahrt des Bochumers zu beenden.

Nach Rücksprache mit der Bochumer Staatsanwaltschaft wurden der Führerschein und das Auto des 31-Jährigen beschlagnahmt.

Die Ermittlungen im Bochumer Verkehrskommissariat dauern an.

Pressestelle : Polizei Bochum

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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