42jähriger auf der Flucht aus Bochums Gefängnis
Bleibt ein Gefängnisausbruch in Deutschland straffrei ?

Fahndungsfoto :
Der Polizei
3Bilder

Mal eben über die Mauer dachte sich ein wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes Inhaftierter der JVA Bochum.
Bis 2021 sollte der Geflüchtete eine Haftstrafe verbüßen.
Aber was sind schon 5 Meter Mauer - angsichts der verlockenden Freiheit.
Machen wir mal rüber - merkt ja keiner.
Die vor Ort angesetzte Suche
des Ausbrechers blieb bisher ergebnislos - aber kostspielig.(Für uns Steuerzahler )

Übrigens:
Selbst bei einer Festnahme drohen einem Flüchtigen oft keine Strafen.

Ich lese gerade:
Denn der Ausbruch selbst ist nicht strafbar in Deutschland. Im Regelfall entfällt die frühzeitige Haftentlassung - der noch zwei Dritteln der abzusitzenden Strafe - was häufig der Fall ist.

Ach so :
Wenn der Flüchtende keine Gewalt als Begleitstraftat anwendet hat er praktisch nichts zu befürchten. 

Entschuldigung ...
Aber ist das wahr?

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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