unverständliches Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
AfD darf vorläufig nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen

Am 3. März berichteten mehrere Medien, auch die ARD, dass der Verfassungsschutz  intern die Entscheidung getroffen habe, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Nicht diese Einstufung, sondern der Umstand, dass die Information darüber an die Öffentlichkeit gelangt ist, war für das Verwaltungsgericht entscheidend, die AfD nicht als Verdachtsfall einzustufen.. Man müsse davon ausgehen, dass Informationen an die Presse "durchgestochen" wurden. Damit sei die "Vertrauensgrundlage, auf der die vorhergehenden Entscheidungen beruhten, (…) nunmehr zerstört" heißt es in dem Gerichtsbeschluss, der der ARD-Rechtsredaktion vorliegt.

Das Gericht hat mit dem heutigen Beschluss zwar ausdrücklich nicht entschieden, ob die AfD letztlich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf oder nicht. Jedoch liegt der rechtsextreministische Verdachtsfall durch den Verfassungschutz vorerst auf Eis.  Das Eilverfahren der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz selbst wird weiter geführt.
(Az.: 13 L 105/21)

Der Verfassungsschutz selber ist äußerst skeptisch zu sehen, da er linke und und revolutionäre Menschen - im Unterschied zur AfD - bespitzelt und unterdrückt. Dass jetzt die AfD ein "Verdachtsfall" ist, ist sicherlich auch eine Reaktion des Staatsapparats auf die verstärkte Kritik und die antifaschistischen Aktivitäten. Die Krise der AfD wird das verstärken, auch weil einige ultrarechte Beamten um ihre Karriere fürchten. (Quelle: www.rf-news.de).

Trotzdem ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu kritisieren, da es die faschistiode AfD zumindest zeitweise von dem Verdacht einer rechtsextremistischen Organisation geschützt hat.

Es ist zur Genüge bekannt, dass die AfD - Wegbereiterin des Faschismus - besonders in Teilen des Staatsapparats Rückrat und Unterstützung hat. Das gilt besonders in Polizei- und Geheimdienstkreisen. Der frühere Chef des Inlandsgeheimdienstes, Maaßen, protegierte die AfD. Die Kanzlei, in der Maaßen bis vor kurzem war, vertrat dann auch die AfD in einem Gerichtsverfahren gegen die Einstufung als "Verdachtsfall".

Unabhängig davon muss durch Gerichte überprüft werden, ob sich der Verfassungsschutz an die Verfassung hät. Angeblich waren V-Leute des Verfassungsschutzes u.a. in die faschistische Mordorganisation NSU zumindest verstrickt.

Faschistische Propaganda und Organisationen müssen verboten werden! Volksverhetzung muss ernsthaft verfolgt werden. Wieso laufen denn entlarvte Volksverhetzer wie Höcke oder Kalbitz immer noch frei herum?

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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