Rechtsentwicklung
AfD-Parteitag mit 600 Teilnehmern wurde genehmigt!

Ausschreitungen auf der "Querdenker"-Demo in Leipzig am 7.11.20 | Foto: www.waz.de/panorama/gewaltsame-ausschreitungen-auf-anti-corona-demo-id230870154.html
  • Ausschreitungen auf der "Querdenker"-Demo in Leipzig am 7.11.20
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Skandal: AfD-Parteitag darf mit 600 Personen stattfinden - Ordnungsamt der Stadt Kalkar hat diese Großveranstaltung rechtswidrig genehmigt!

Während CDU und Linke ihre Parteitage wegen der Pandemie bereits verschoben haben, besteht die reaktionäre AfD darauf, ihren Parteitag mit 600 Delegierten am 28. und 29. November 2020 durchzuführen - in Präsenzform und mit Genehmigung des Ordnungsamt der Stadt Kalkar! Diese Behörde hat damit eindeutig gegen die aktuelle CoronaschutrzVO NRW vom 30.10.20 (§ 13 Abs. 3) verstoßen! Danach dürfen höchstens 250 Personen von Parteien oder anderen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Gremien in geschlossenen Räumen bzw. 500 Personen unter freiem Himmel zusammenkommen, und zwar nur aus einem triftigen Grund und wenn diese Veranstaltungen nicht in anderer Form wie z.B. Videokonferenzen durchgeführt werden können. Selbst wenn strenge Corona-Regeln eingehalten würden, wäre der Parteitag der AfD mit 600 Personen im Freien unzulässig - geschweige denn in geschlossenen Räumen, wo solche Veranstaltungen üblicherweise stattfinden.

Dazu äußert sich der Sprecher der Stadt Kalkar, Harald Münzer "Der Parteitag wird Ende November wohl stattfinden" (Quelle: ARD-Tagesschau vom 10.11.20). Damit stellt sich die Stadtspitze auf Seiten einer reaktionären Partei, die Corona leugnet und die Anti-Corona-Demonstrationen (wozu auch Faschisten wie die NPD u.a. aufrufen) unterstützt! Selbst gegen die Ausschreitungen auf der letzten Demonstration in Leipzig gegen die Verschärfung der Gesundheitsschutzmaßnahmen äußerte sich die AfD in keiner Weise!

Die Fraktionschefin der AfD, Alice Weidel sagte dem SWR, ihre Partei würde gegen eine Untersagung des Parteitages gerichtlich vorgehen. Die Rechtsentwicklung in der Stadt Kalkar ist wahrscheinlich so weit fortgeschritten, dass sich die Stadtspitze von einer Parteivorsitzenden „erpressen“ lässt! Gegen die Stadt Kalkar wäre ein Gerichtsverfahren wegen Rechtsbeugung angesagt!

Gegen den Parteitag der AfD am 28. und 29. November ruft ein Bündnis zu Demonstrationen unter Corona-Bedingungen (Maske, Abstand, Hygieneregeln) auf. Näheres dazu unter https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/aktuelles/gegen-afd-bundesparteitag/. Zeigt der faschistoiden AfD die rote Karte und beteiligt euch zahlreich! Vergesst aber eure Masken nicht!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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