Solidaritätskundgebung vor dem Justizzentrum
Arbeitsgerichtsverfahren vertagt

Kollegen stärkten dem Kläger gegen Opel-Warehousing den Rücken (ganz links im Foto der Anwalt des Klägers) | Foto: privat Ulrich Achenbach vom 3.5.21
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  • Kollegen stärkten dem Kläger gegen Opel-Warehousing den Rücken (ganz links im Foto der Anwalt des Klägers)
  • Foto: privat Ulrich Achenbach vom 3.5.21
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Der Solidaritätskreis "Einer für alle - alle für einen" - unterstützten einen Beschäftigten von Opel-Warehousing in Bochum mit einer Solidaritätskundgebung vor dem Justizzentrum und wünschten dem Kollegen viel  Erfolg in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bochum.

Der Beschäftigte von Opel Warehousing GmbH, Christian K., klagte gegen Abmahnungen von Opel Warehousing. Es ging zum ein "unerlaubtes Verlassen" des Betriebsgeländes aufgrund von Unwohlsein des Klägers sowie um eine angebliche Bedrohung des unmittelbaren Vorgesetzten. In den Abmahnungen hieß es: K. hatte über Unwohlsein wie Schweißausbrüche und Schwäche geklagt. Daraufhin rief der zuständige Meister einen Krankenwagen, weil an dem betreffenden Samstag kein Werksarzt vor Ort war und eine betriebliche Regel diese Maßnahme vorschrieb. K. weigerte sich jedoch, in ein Krankenhaus zu gehen und verließ das Betriebsgelände. Das war ein Grund der Geschäftsführung für eine Abmahnung.

Der Anwalt des Klägers argumentierte, dass nach einer aktuellen Corona-Verordnung, die bundesweit gilt, jeder Beschäftigte bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Recht hat, nach Hause zu gehen und dies aufgrund der Corona-Situation auch zwingend vorgeschrieben ist. Der Beschäftigte kann daher nicht arbeitsrechtlich belangt werden, wenn er aufgrund eines Notarztwageneinsatzes nicht in ein Krankenhaus möchte, darüber darf der Arbeitgeber nicht entscheiden und arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen (Abmahnung).

Außerdem wurde K. vorgeworfen, im Sanitätsraum, den ein Mitarbeiter des Werkschutzes aufschloss, seinen Meister bedroht zu haben, was K. bestritt.

Das Gericht führte die Beweisaufnahme von zwei Zeugen durch, ein dritter benannter Zeuge war nicht anwesend und konnte nicht befragt werden.

Das Gericht vertagte das Verfahren daher auf den 31.05.21.

Kollegen stärkten dem Kläger gegen Opel-Warehousing den Rücken (ganz links im Foto der Anwalt des Klägers) | Foto: privat Ulrich Achenbach vom 3.5.21
Ein Redebeitrag zur Solidarität mit dem Betroffenen | Foto: privat Ulrich Achenbach vom 3.5.21
Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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