Kampf gegen Hartz IV muss weitergehen!
Entrechtungsgesetz Hartz IV (SGB II) wird auch nicht durch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell festzustellen, ob alle Sanktionen nach Hartz IV (Sozialgesetzbuch II) verfassungsmäßig sind. Stephan Harbarth, der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgricht erklärte (Zitat): Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien zu Beginn der Verhandlung. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Ihm zufolge stelle sich vielmehr die Frage, "was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf". Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe.

"Das nehmen wir ernst." (Quelle: ZEIT ONLINE, AFP vom 15.01.19) Die Linksfraktion im Bundestag hat den neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts als befangen kritisiert. "Er sollte sich an der Urteilsfindung nicht beteiligen", sagte der Linke-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch der Rheinischen Post. Es sei "durchaus problematisch", dass Harbarth Gesetze mit beschlossen habe, die nun vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand stünden." - Zitat - Nach Angaben des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist niemals damit zu rechnen, dass dieses Gericht Hartz IV als verfassungswidrig einstuft und beugt sich damit den Forderungen der Unternehmerverbände. Wenn überhaupt, wird es allenfalls "Korrekturen" in der Sanktionsfrage geben, z.B. 5 Prozent Leistungsminderung bei einem Fristversäumnis, die Sanktionen würden aber niemals für verfassungswidrig erklärt.

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil war in Karslruhe vor Ort und verteidigte - wie zu erwarten war - die Sanktionsmaßnahmen. "Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker. Dies sei mit Blick auf die Gemeinschaft und insbesondere die Steuerzahler geboten - Zitatende.

Sogar von Teilen der Linkspartei, die im Wahlkampf immer wieder die Abschaffung von Hartz IV forderte, wurden Sanktionen gegen Leistungsbezieher nicht grundsätzlich abgelehnt. Ihr Argument: Mögliche Sanktionen seien wichtig für den sozialen Zusammenhalt Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) tönt mit seinem Positionspapier in das gleiche Horn, in dem er eine Mitwirkungspflicht von Leistungsbeziehern befürwortet. Die meisten der Langzeitarbeitslosen sind nicht faul und arbeitsunwillig, sondern haben auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen: Zu wenig Berufserfahrung, zu alt, zu unflexibel... und wollen arbeiten, so dass Sanktionen im Leistungsbezug des ohnehin zu geringen Regelbedarfs in Hartz IV nur eine Maßnahme der Unterdrückung der Erwerbslosen sind. Allenfalls sind bei grober Willkür eines Arbeitslosen jeglicher Weigerung zur Aufnahme einer tariflichen Arbeit oder Weiterbildung (Arbeitsgelegenheiten - Ein-Euro-Jobs - gehören sofort abgeschafft) Sanktionen einzelfallbezogen sinnvoll. Solche Fälle sind die Ausnahme und nicht - wie oft in den Medien verbreitet wird - die Regel!

Der Kampf gegen die Hartz-Gesetze ist weiterhin notwendig und hat nur Erfolg, wenn Erwerbslose und Beschäftigte an einem Strang ziehen! Schließlich hat dieses Entrechtungsgesetz mit Arbeitszwang in fast jeder prekären Beschäftigung zu dem Niedriglohnsektor, der Ausweitung von Leih- und Werksarbeit sowie der weiteren Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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