Feiertagsgesetz: Religionsfreiheit oder frei von Religion?

Karfreitag und Ostersonntag sind unsere höchsten christlichen Feiertage und deshalb – zu Recht  – besonders geschützt. Dazu gehört, dass bestimmte Filme Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen wie „Das Leben des Brian“.

Religionsfreiheit und die freie Ausübung einer Religion sind hohes Gut unserer Demokratie. Aber auch die Trennung von Kirche und Staat sowie Meinungsfreiheit. Bestimmte Filme aus Rücksicht auf religiöse Gefühle gesetzlich zu verbieten, halte ich für Zensur und deshalb nicht statthaft.
Die Bochumer Initiative „Religionsfrei im Revier“ sieht das ähnlich und zeigt seit Jahren ebenso verbotenerweise wie beharrlich den Monty-Python-Streifen, dieses Jahr gibt’s gleich ein Filmfest gegen das Feiertagsgesetz mit drei auf dem Index stehenden Filmen.
Ich kann mich allerdings nicht so recht entscheiden, ob ich ihnen vollen Erfolg wünsche, also das Feiertagsgesetz komplett zu kippen, denn den „stillen“ Teil der Feiertage schätze ich ansonsten sehr.
Was immer Sie jedoch persönlich so für die Feiertage planen: Machen Sie doch, was Sie wollen – und genießen Sie’s bei hoffentlich schönem Wetter!

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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