FRNRW-Petition: Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte

Ich möchte hier einmal auf eine Petition des Flüchtlingsrates NRW mit Sitz in Bochum aufmerksam machen:

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hat eine Petition für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen gestartet. Unterstützen Sie unter petition.frnrw.de die Forderung nach verpflichtenden Mindeststandards! Den link zur Petition finden Sie hier (
https://www.change.org/p/landesregierung-nrw-eine-menschenw%C3%BCrdige-unterbringung-von-fl%C3%BCchtlingen-braucht-verpflichtende-mindeststandards ), gerne auch weiterleiten, Druckversionen des Flyers können Sie zudem in der Geschäftsstelle ( info[at]frnrw.de ) anfordern.

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. setzt sich für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen ein. Dabei ist die dezentrale Unterbringung in Privatwohnungen nach wie vor die von uns bevorzugte Form. Bis diese jedoch flächendeckend realisiert ist, halten wir die Einführung verpflichtender Mindeststandards für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte für unerlässlich.

Solange jede einzelne Kommune für die Gestaltung der Unterbringungsform selbst verantwortlich ist und keine klar definierten Qualitätsstandards existieren, werden eklatante Missstände daher weiterhin an der Tagesordnung sein.

Als Mindeststandard für eine menschenwürdige
Unterbringung forderder Flüchtlingsrat:

✓ Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung
in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o.ä.
✓ Abgeschlossene Apartments mit eigenen funktionstüchtigen und sauber
übergebenen sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung.
✓ Möglichst kleine Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 80 Bewohnerinnen.
✓ Zentral gelegene Einrichtungen (erreichbarer ÖPNV-Anschluss, Zugang
zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglichkeiten und sozialer
Teilhabe) – keine Unterbringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbegebieten.
✓ Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaffläche von 9 m² pro Person.
✓ Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z.B.
für Sprachkurse) sowie Zugang zum Internet.
✓ Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von
Unterkünften mit erheblichem Schimmelbefall oder ähnlich gravierenden
Schäden.
✓ Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche
Überprüfungen und Kontrollen des Brandschutzes.
✓ Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.
✓ Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften
– nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger
Sozialarbeiterin.
✓ Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedarfen
(Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende).
✓ Bereitstellung von „Puffern“ in den Unterbringungskapazitäten durch die
Kommunen, um einem unerwarteten Zugangsanstieg adäquat begegnen
zu können.
✓ Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften auf maximal zwölf Monate.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, braucht die Flüchtlingshilfe Ihre
Unterstützung. Unterzeichnen Sie die Online-Petition!

Autor:

Michael A. Niggemann aus Bochum

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