Geschützte Dahlhauser Heide: Stadt will Satzung vereinfachen

Die sichtbaren Hauselemente in der Dahlhauser Heide sind vor Veränderungen durch eine Gestaltungssatzung geschützt. Foto: Bettina Kersting
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Der Ausschuss für Planung und Grundstücke bei der Stadt Bochum beabsichtigt, die seit 1980 bestehende Gestaltungssatzung für die Arbeitersiedlung Dahlhauser Heide in Hordel mit einer Änderungsatzung zusammenzufassen und die Inhalte zu vereinfachen und zu konkretisieren.

Die Dahlhauser Heide wurde vom Unternehmen Fried. Krupp AG in den Jahren 1906 bis 1915 auf dem Gelände des Ritterguts Haus Dahlhausen errichtet. In erster Linie herrschen Zweifamilienhäuser vor. Zwischen zwei Häusern befinden sich jeweils Stallungen, hinter den Häusern ausgedehnte Nutzgärten. Im Volksmund bekam die Siedlung aufgrund des überall betriebenen Gemüse-, speziell des Kohlanbaus die Bezeichnung „Kappeskolonie“.
Um den Gartenstadtcharakter zu erhalten, wurde 1980 die besagte Gestaltungssatzung erlassen, die insbesondere die von der Straße aus sichtbaren Hauselemente vor Veränderungen schützt. So sind die Häuser in ihrer ursprünglichen Grundform beizubehalten. Dies betrifft zum Beispiel die Fassade, die in ihrer Gliederung und in den Details nicht wesentlich verändert werden dürfen.
Hier will die Stadt nun Veränderungen herbeiführen und lädt bezüglich dieses Vorhabens zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ein, die am kommenden Mittwoch, 23. November, ab 19 Uhr in der Epiphanias-Kirche, Dorstener Straße 263 stattfinden wird.
Der Entwurf der betreffenden Gestaltungssatzung, Nummer 482 GN, liegt nebst Begründung bis zum 16. Dezember im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zweck der Satzung ist der Schutz des Erscheinungsbildes der Siedlung, die Architektur und Wohnwert betreffend im Ruhrgebiet herausragend ist. Die vor 36 Jahren aufgestellte Gestaltungssatzung wurde schon in den Jahren 2012 und 2013 an neue Erfordernisse angepasst. Jetzt soll sie wiederum auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Vorgesehen sind Klarstellungen, Vereinfachungen und Konkretisierungen, sowohl für die Eigentümer vor Ort als auch bei Genehmigungen durch die Stadt.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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