FDP-Fraktion wird Einführung der neuen Bagatellsteuer ablehnen.
Haltt: „Wettbürosteuer ist rechtlich unsicher, aufwändig und ineffektiv.“

Die Bochumer Stadtverwaltung schlägt die Einführung einer Wettbürosteuer vor, der Rat der Stadt Bochum soll den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Satzung geben. „Rot-Grün hatte diese neue Bagatellsteuer im Koalitionsvertrag verankert und als große Neuerung in der Haushaltspolitik dargestellt. Jetzt legt die Verwaltung quasi schon im vorauseilenden Gehorsam einen Beschlussvorschlag vor, ohne dass es dazu im Rat einen politischen Auftrag gegeben hatte“, kritisiert Felix Halt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum. „Die neue Steuer soll wie ein Tiger springen, hat aber gute Chancen, als Bettvorleger zu enden. Eine Wettbürosteuer ist rechtlich unsicher, aufwändig und ineffektiv.“

„In den Kommunen, in denen es bereits eine Wettbürosteuer gibt, hat es häufig juristische Auseinandersetzungen gegeben“, schildert Haltt. „Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage gegen eine Wettbürosteuer abgewiesen, aber die rechtliche Unsicherheit bleibt. Dies kann man auch daran ablesen, dass die Verwaltung sehr ausführlich zum Thema Rechtssicherheit ausführt und eine eigenständige Satzung statt einer Ergänzung der Vergnügungssteuer vorschlägt. Es wird zudem noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wettbürosteuer erwartet. Warum man diese nicht erst abwartet, bevor man sich in Bochum womöglich unnötig Arbeit macht, ist für uns nicht nachvollziehbar.“

Haltt weiter: „Als klassische Bagatellsteuer ist eine Wettbürosteuer sehr aufwändig in der Erhebung. Derzeit geht die Stadt Bochum davon aus, dass sich dafür die Personal- und Sachaufwendungen auf 155.000 Euro belaufen werden. Die erwartbaren Einnahmen sollen aber nur rund 250.000 Euro betragen. Über 60 % der Einnahmen werden also vom Aufwand gleich wieder aufgefressen. Bochum würde dann auch im Vergleich nicht gut dastehen. Als Hannover zum 01.01.2020 eine Wettbürosteuer mit einem Steuersatz von 3 %, der auch für Bochum geplant ist, eingeführt hat, rechnete man dort mit Einnahmen von 400.000 Euro bei einem Aufwand von 100.000 Euro. In Bochum wird eine Wettbürosteuer vor allem zur Selbstbeschäftigung der Verwaltung führen.“

„Der Wettbürosteuer wird ja zudem gerne eine Lenkungswirkung zugesprochen, um die Anzahl der Wettbüros zu begrenzen. In der Praxis ist der Effekt meist sehr überschaubar“, betont Haltt. „In Bremen stellte die Verwaltung ein Jahr nach der Einführung fest, dass keine signifikante Auswirkung auf die Verteilung von Wettbüros erkennbar sei. Ohnehin hat die Kommune ja auch andere und effektivere Mittel um die Ausbreitung von Wettbüros zu regulieren. Das Baurecht gibt genügend Möglichkeiten, um mit Bebauungsplänen eine Ausbreitung von Wettbüros zu begrenzen oder zu verhindern.“

„Bei der Wettbürosteuer geht es nicht einmal primär darum, einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht zu leisten. In der Verwaltungsvorlage steht ja auch unverblümt, dass es primär um die Erzielung von Einnahmen geht. Wenn man Wettbüros stärker zurückdrängt, besteht aber zudem die Gefahr, dass Spielerinnern und Spieler ihre Wetten ins Internet verlagern. Dort kann die Kommune aber quasi keine Kontrolle ausüben. Und auch die ‚soziale Kontrolle‘ fällt dann weg. Auf diesen Aspekt geht der Beschlussvorschlag der Verwaltung aber nicht einmal ein. Wir werden daher die Einführung der neuen Bagatellsteuer ablehnen“, so Haltt abschließend.

Autor:

Léon Beck (FDP) aus Bochum

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