Erwartetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Töten männlicher Küken
Sind Tiere in den Augen der Justiz Lebewesen oder Sondermüll?

Unabhängig vom Töten der Küken ist diese Haltung schon Tierquälerei! Die Küken haben keinen Platz, sich nennenswert zu bewegen!
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  • hochgeladen von Ulrich Achenbach

Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 23.05.19 hängt es ab, ob Tierquälerei unter wirtschaftlichen Interessen weiterhin erlaubt ist. Einige Zuchtbetriebe haben gegen das Verbot der Schredderung oder Vergasung von männlichen Küken in NRW 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Begründung: Die Aufzucht von männlichen Küken sei unwirtschaftlich, da die späteren Hähne nur wenig Fleisch ansetzen und schwerer vermarktbar sind. Auch das ist wenig glaubwürdig, da Brathähnchen in großen Stückzahlen verkauft werden.

Abgesehen davon, dass es inzwischen möglich ist, vor dem Schlüpfen der Küken das Geschlecht zu bestimmen (was jedoch Kosten für die Agrarkonzerne verursacht und ihren Profit schmälert), ist die große Anzahl der Küken durch die ohnehin schon tierquälerische Massentierhaltung der Hühner auf engsten Raum verursacht.

Wird zur artgerechten Freilandhaltung mit viel Auslauf und geschützten Legenestern sowie hofeigenen Futter übergegangen, gibt es bei weitem nicht so einen Eierüberschuss wie jetzt und damit auch deutlich weniger Küken. Das Töten dieser hilflosen Kreatur würde sich dann schon auf diese Art und Weise erübrigen.

Auf keinen Fall dürfen die überschüssigen männlichen Küken so bestialisch wie durch das Schreddern bei lebendigem Leib oder auch durch Vergasung getötet werden, vielmehr wären sie an alle Bauern mit artgerechter Tierhaltung günstig zu verkaufen, dort entwickelten sich dann gesunde Hähne, die für die Fortpflanzung der Hühner auf den entsprechenden Höfen gebraucht würden.

Im Übrigen muss endlich die Macht der Konzerne gebrochen werden, denn zu den Ausbeutern von Mensch und Natur zählen auch die Agrarkonzerne. Als erster Schritt dürften diese Tierquälanstalten keinerlei Subventionen mehr erhalten, diese Gelder wären im Gegenzug für die Biobauern erforderlich! Dann müsste Freilandhaltung bzw. Haltung in offenen Ställen mit Freilandzugang Gesetz werden! Das gilt im Übrigen nicht nur für Hühner, sondern auch für alle Arten des Nutzviehs, insbesondere für Schweine und Rinder!

Ich hoffe nur, dass das Bundesverwaltungsgericht die Tötung der männlichen Küken als schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ansieht. Andernfalls würde das Gericht der Tierquälerei Tür und Tor öffnen und durch sein Urteil im Sinne der Agrarkonzerne das Tierschutzgesetz aushebeln! Das wäre Rechtsbeugung!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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