Toilettengebühr an Schulen unzulässig

In diesem Beitrag fragte Gregor Sommer im August nach der Rechtmäßigkeit von Toilettengebühren für Schüler in öffentlichen Schulen. Aktueller Anlass war die Einführung einer solchen Toiletten-Gebühr an der Maria-Sibylla-Merian Gesamtschule für eine neu errichtete Schultoilette. Volker Steude führte hier im Lokalkompass und als Kommentar in der WAZ an, dass "das Schulministerium in Düsseldorf zu dem Toiletten-Obolus bereits 2009 seine eindeutige Haltung erklärt hätte: “Eine Toilettengebühr widerspricht den Grundsätzen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung. … Sind die Klos nicht sauber genug, kommt die Kommune ihren Aufgaben nicht nach.”

Jetzt reagierte die Bezirksregierung Arnsberg noch einmal: In einem Schreiben vom 03.09.2013, gerichtet an die Schulen und Schulämter im Regierungsbezirk Arnsberg, wird auf den Erlass des Schulministeriums vom 04.09.2009 hingewiesen, in dem u.a. klargestellt sei, dass "auch die Einrichtung von sogenannten „Premium-Toiletten“, bei denen den Schülerinnen und Schülern, neben ständig betreuten gebührenpflichtigen WCs, weitere kostenfrei nutzbare Toiletten zur Verfügung stehen, unzulässig ist.
Denn durch die Einrichtung von „Premium - Toiletten“ wird der soziale Frieden der Schule gestört, da er die Bildung einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ innerhalb der Schülerschaft fördert.

Unbeschadet hiervon sind jedoch Modelle zulässig, bei denen Schultoiletten durch eine, während der Unterrichtszeiten ständig anwesende, Servicekraft betreut werden, wenn die Finanzierung dieser allgemein zugänglichen Toiletten ausschließlich durch Dritte (z.B. den Förderverein oder Sponsoren), nicht aber über Pflichtabgaben der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern erfolgt."

Kosten für "Supertoiletten" dürfen also auf keinen Fall an die Schüler weitergegeben werden.

Zum WAZ-Artikel "Bochumer Gesamtschüle führt Dauerkarte für die Toilette ein "

Autor:

Heini Bergmann aus Bochum

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